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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3848
BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54 (https://dejure.org/1954,3848)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1954 - 4 StR 398/54 (https://dejure.org/1954,3848)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1954 - 4 StR 398/54 (https://dejure.org/1954,3848)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
    Daß das Landgericht für die Strafbemessung im Fall der erfolglosen Anstiftung zum Meineid gemäß § 2 Abs. 2 S 2 StGB den § 49 a Abs. 1 StGB n P angewendet hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGH 1 StR 148/54 v. 12. August 1954).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
    Der Tatrichter kann jedoch die mit der Unterlassung einer Gesamtstrafenbildung für die Angeklagte verbundene Härte bei der Strafzumessung ausgleichen (BGHSt 2, 388 [BGH 17.04.1952 - 5 StR 345/52]; BGH NJW 1953, 1879 Nr. 21).
  • BGH, 16.03.1954 - 1 StR 55/54
    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
    Die Strafkammer wird bei der neuen Entscheidung auch über die Anrechnung der Untersuchungshaft zu befinden haben (§ 60 StGB; BGH MDR 1954, 371 Nr. 347).
  • BGH, 17.04.1952 - 5 StR 345/52

    Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung durch das Gericht als Revisionsgrund - …

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
    Der Tatrichter kann jedoch die mit der Unterlassung einer Gesamtstrafenbildung für die Angeklagte verbundene Härte bei der Strafzumessung ausgleichen (BGHSt 2, 388 [BGH 17.04.1952 - 5 StR 345/52]; BGH NJW 1953, 1879 Nr. 21).
  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 773/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
    Diese Unterlassung ist jedoch auf die Bildung der Gesamtzuchthausstrafe (§ 74 Abs. 1, 2 StGB) erkennbar ohne nachteiligen Einfluß für die Beschwerdeführerin geblieben; denn die Gefängnisstrafe war bei Bildung der Gesamtstrafe wieder als Zuchthausstrafe zu veranschlagen (BGH 4 StR 773/53 v. 11. Februar 1954).
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