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| BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
Daß das Landgericht für die Strafbemessung im Fall der erfolglosen Anstiftung zum Meineid gemäß § 2 Abs. 2 S 2 StGB den § 49 a Abs. 1 StGB n P angewendet hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGH 1 StR 148/54 v. 12. August 1954). - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
Der Tatrichter kann jedoch die mit der Unterlassung einer Gesamtstrafenbildung für die Angeklagte verbundene Härte bei der Strafzumessung ausgleichen (BGHSt 2, 388 [BGH 17.04.1952 - 5 StR 345/52]; BGH NJW 1953, 1879 Nr. 21). - BGH, 16.03.1954 - 1 StR 55/54
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
Die Strafkammer wird bei der neuen Entscheidung auch über die Anrechnung der Untersuchungshaft zu befinden haben (§ 60 StGB; BGH MDR 1954, 371 Nr. 347). - BGH, 17.04.1952 - 5 StR 345/52
Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung durch das Gericht als Revisionsgrund - …
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
Der Tatrichter kann jedoch die mit der Unterlassung einer Gesamtstrafenbildung für die Angeklagte verbundene Härte bei der Strafzumessung ausgleichen (BGHSt 2, 388 [BGH 17.04.1952 - 5 StR 345/52]; BGH NJW 1953, 1879 Nr. 21). - BGH, 11.02.1954 - 4 StR 773/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
Diese Unterlassung ist jedoch auf die Bildung der Gesamtzuchthausstrafe (§ 74 Abs. 1, 2 StGB) erkennbar ohne nachteiligen Einfluß für die Beschwerdeführerin geblieben; denn die Gefängnisstrafe war bei Bildung der Gesamtstrafe wieder als Zuchthausstrafe zu veranschlagen (BGH 4 StR 773/53 v. 11. Februar 1954).
- BGH, 21.06.1955 - 5 StR 553/54
Rechtsmittel
Der 1., 2., 3 und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes haben zwar in den nachfolgend aufgeführten Entscheidungen grundsätzlich eine gegenteilige Auffassung vertreten (1 StR 581/51vom 13.11.1951, 1 StR 689/51 vom 21.12.1951, 1 StR 442/52 vom 28.10.1952 = BGHSt 3, 277, 1 StR 741/52 vom 21.4.1953 und 1 StR 529/53 vom 22.12.1953; 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 = NJW 1953, 389; 3StR 437/53 vom 8.10.1953; 4 StR 1032/51 vom 17.4.1952 und 4 StR 398/54 vom 14.10.1954).
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