Rechtsprechung
| BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nebenklage - Allgemeine Sachbeschwerde - Fehlender Antrag - Unzulässigkeit der Revision - Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers, in welcher allgemein eine Sachbeschwerde erhoben wird und der Angeklagte wegen des zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Delikts ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 237 (Ls.)
- NStZ 1988, 565
- NZV 1989, 239 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88
Eines ausdrücklichen Revisionsantrages bedarf es zwar dann nicht, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision zweifelsfrei erkennen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82, bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359 Nr. 43; RGSt 56, 225). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist die Revision eines Nebenklägers, in der nur allgemein die Sachbeschwerde erhoben und ein bestimmter Antrag nicht gestellt wird, unzulässig, wenn der Angeklagte wegen des zum Anschluß als Nebenkläger berechtigenden Delikts verurteilt worden ist (BGH JZ 1988, 367). - BGH, 27.05.1982 - 2 StR 160/82
Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88
Eines ausdrücklichen Revisionsantrages bedarf es zwar dann nicht, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision zweifelsfrei erkennen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82, bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359 Nr. 43; RGSt 56, 225).
- BGH, 25.08.2026 - 7 StR 41/26 Hingegen ist auszuschließen, dass dieser Antrag allein - und folglich unzulässigerweise - darauf gerichtet sein könnte, eine härtere Bestrafung in den - den Nebenkläger nicht betreffenden - Verurteilungsfällen zu erreichen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2026 - 4 StR 97/26, juris Rn. 3 mwN; vom 19. September 2001 - 3 StR 336/01, NStZ-RR 2002, 261; siehe ferner zu der anders gelagerten Fallkonstellation der Erhebung der unausgeführten Sachrüge ohne Revisionsantrag bei Teilfreispruch vom Nebenklagedelikt BGH, Beschluss vom 31. August 1988 - 4 StR 401/88, NStZ 1988, 565).
- BGH, 03.06.2026 - 4 StR 97/26 Denn auch wenn die Beschwerdeführerin entgegen § 344 Abs. 1 StPO nicht angegeben hat, inwieweit sie das Urteil anfechte und dessen Aufhebung beantrage, ergibt die insoweit gebotene Auslegung (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 2 StR 586/98, juris Rn. 2; Beschluss vom 31. August 1988 - 4 StR 401/88, juris Rn. 2) eindeutig, dass sich ihr Anfechtungswille wenigstens auch (vgl. BGH…, Urteil vom 4. November 1969 - 1 StR 359/69, juris Rn. 9) auf einen Schuldspruch wegen der zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzungen nach § 174 Abs. 1 Nr. 1, § 176 Abs. 1, § 176a Abs. 2 Nr. 1 aF, § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB bezieht.
- BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92
Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des …
Sie hat es aber versäumt, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 - Zulässigkeit 5; BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 - Zulässigkeit 2; BGH, Beschluß vom 14 Januar 1992 - 4 StR 629/91).
- BGH, 13.01.1999 - 2 StR 586/98
Unzulässige Revision der Nebenklage (Ziel); Gesetzwidrige Nichtzulassung eines …
Ein ausdrücklicher Revisionsantrag ist zwar dann nicht erforderlich, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision zweifelsfrei erkennen läßt (BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 19.09.2001 - 3 StR 336/01
Gesetzesverletzung; Allgemeine Sachrüge (Auslegung des Revisionsantrags der …
Vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich somit von dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGH NStZ 1988, 565 zugrunde lag. - BGH, 12.11.2004 - 2 StR 380/04
Unzulässige Revision der Nebenklage (Revisionsantrag; andere Rechtsfolge; …
Daher liegt - ungeachtet der Anklage wegen versuchten Mordes - ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2), hier nicht vor, denn es besteht die Möglichkeit, daß mit dem Rechtsmittel lediglich ein anderes Strafmaß erstrebt wird. - BGH, 14.04.1999 - 2 StR 49/99
Verwerfung der Revision als unzulässig; Anfechtungsrecht des Nebenklägers
Ein ausdrücklicher Revisionsantrag ist zwar dann nicht erforderlich, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision zweifelsfrei erkennen läßt (BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 17.06.1998 - 1 StR 247/98
Zulässigkeit der Revision bei Anfechtung durch Nebenkläger
Deswegen ist es in der Regel geboten, daß er das Ziel des Rechtsmittels ausdrücklich angibt (BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 10.01.2008 - 5 StR 524/07
Verwerfung der Revision als unzulässig
Die Revisionen der anschlussberechtigten Nebenkläger sind jedenfalls wegen unzureichender Begründung des Anfechtungsziels unzulässig (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2;… zur Kostenentscheidung vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1). - BGH, 09.11.1999 - 4 StR 538/99
Nebenklage; Gesetzesverletzung; Revisionsantrag
Ob die Beschwerdeführerin hiernach ein zulässiges Ziel verfolgt, muß sich aus dem Revisionsantrag und/oder dessen Begründung zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 30.04.1998 - 4 StR 124/98
Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils durch eine Nebenklägerin mit dem Ziel …
- OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 RVs 25/10
Revision, Nebenkläger, Begründungsanforderungen, Einstellung
- BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97
Stellung eines unbeschränkten Revisionsantrages - Erfordernis einer …
- BGH, 01.02.1991 - 2 StR 563/90
Unzulässigkeit einer Revision mangels Angabe, inwieweit das Urteil angefochten …
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