Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176 StGB a.F.; § 74 StGB; § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB a.F.
Sexueller Missbrauch von Kindern (Bestimmen; Vornahme einer sexuellen Handlung: teilweises Entkleiden der Geschädigten, fehlender körperlicher Kontakt); Einziehung von Tatmitteln (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte; Verhältnismäßigkeit; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sexueller Missbrauch von Kindern: Sexuelle Handlung bei bloßem Ausziehen eines Kindes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 176 Abs 1 StGB vom 21.01.2015, § 261 StPO, § 267 StPO
Sexueller Missbrauch von Kindern: Sexuelle Handlung bei bloßem Ausziehen eines Kindes - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB, § 176 Abs. 1 Alt. 1 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 74 StGB, § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB, § 184b Abs. 7 Satz 1 StGB, § 74 Abs. 2 StGB, § 74 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Bestimmung eines Geschädigten zur Vornahme von sexuellen Handlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung eines Geschädigten zur Vornahme von sexuellen Handlungen
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 23.04.2021 - 20 KLs 37/20
- LG Bielefeld, 23.04.2021 - 566 Js 116/20
- BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 111
- StV 2023, 392 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung; …
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
Die Speichermedien sind als Beziehungsgegenstände nach § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB (seit 1. Januar 2021 ohne inhaltliche Änderung § 184b Abs. 7 Satz 1 StGB) i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB zwingend einzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11).Sie steht nach § 74 Abs. 1 StGB im Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11; Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 StR 249/21).
- BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16
Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen: …
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
Denn das bloße Entfernen der Kleidung stellt nicht den körperlichen Kontakt her, der für eine sexuelle Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB aF erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16; vom 23. Februar 2017 - 1 StR 627/16). - BGH, 14.06.2016 - 3 StR 72/16
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Ausziehen eines Kindes als sexuelle Handlung …
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
Denn das bloße Entfernen der Kleidung stellt nicht den körperlichen Kontakt her, der für eine sexuelle Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB aF erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16; vom 23. Februar 2017 - 1 StR 627/16).
- BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16
Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames …
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
cc) Ob insoweit etwas anderes gilt, wenn der Täter sich schon mit dem Ausziehen selbst sexuell erregen will (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 452/16 mwN), kann dahinstehen, da das Landgericht entsprechende Feststellungen nicht getroffen hat. - BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20
Ruhen der Verjährung (Gültigkeit der Erweiterung bis zur Vollendung des 30. …
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist unter den hier gegebenen Umständen gewahrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 247/19; vom 19. Mai 2020 - 6 StR 87/20). - BGH, 01.12.2021 - 1 StR 249/21
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
Sie steht nach § 74 Abs. 1 StGB im Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11; Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 StR 249/21). - BGH, 08.10.2019 - 4 StR 247/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Auszug aus BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist unter den hier gegebenen Umständen gewahrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 247/19; vom 19. Mai 2020 - 6 StR 87/20).
- BGH, 07.05.2026 - 4 StR 636/25
Aufhebung des Schuldspruchs mangels Feststellung eines vom Angeklagten bewirkten …
Rn. 40 Dem steht nicht entgegen, dass in der Fallkonstellation des Fertigens von Fotoaufnahmen eines (nackten) Kindes durch den Täter eine sexuelle Handlung des Kindes noch nicht in dem Ablegen der Kleidung und Einnehmen einer bestimmten das Fotografieren ermöglichenden Haltung gesehen, sondern erst dann bejaht worden ist, wenn das Kind vor der Kamera in einer schon für sich genommen sexuell aufreizenden Weise posiert (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 4 StR 404/21 Rn. 11;… Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16 Rn. 6 f.; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502, 1503; vgl. auch zum nicht genügenden bloßen Fotografieren der sexuellen Handlung eines anderen BGH…, Beschluss vom 29. März 2022 - 2 StR 490/21 Rn. 20). - BGH, 18.07.2023 - 2 StR 141/23
Sexueller Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlung mit körperlicher Berührung …
Das Ausziehen eines Kindes stellt sich regelmäßig nicht als sexuelle Handlung an dessen Körper dar, wenn nicht das Entblößen seinerseits mit einer sexuellen Handlung am Körper verbunden ist; das bloße Entfernen der Kleidung führt nicht zu dem körperlichen Kontakt, der für eine sexuelle Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB aF erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39 f.; vom 23. Februar 2017 - 1 StR 627/16, NStZ-RR 2017, 140, 141 mwN; vom 1. Februar 2022 - 4 StR 404/21, juris Rn. 8). - OLG Köln, 12.11.2025 - 1 ORs 205/25
Grenzen sexuell aufreizender Wiedergabe bei § 184b StGB
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt, wenn der Besitz kinderpornographischer Schriften durch Abspeichern von Bilddateien auf einem Computer ausgeübt wird, lediglich die als Speichermedium verwendete Festplatte der (zwingenden) Einziehung in diesem Sinne (vgl. BGH NStZ 2012, 319; BGH BeckRS 2019, 2644; BeckRS 2020, 11967; BeckRS 2022, 3552; BGH NStZ-RR 2023, 60; BGH BeckRS 2024, 10092).Die Einziehung des Endgerätes als solches - über das Speichermedium hinaus - kann zwar erfolgen; diese Einziehung steht aber nach § 74 Abs. 1 StGB im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH BeckRS 2022, 3552 m.w.N.; OLG Celle BeckRS 2022, 29582).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".