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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1498
BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79 (https://dejure.org/1979,1498)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1979 - 4 StR 407/79 (https://dejure.org/1979,1498)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1979 - 4 StR 407/79 (https://dejure.org/1979,1498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerhehlerei bei Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - Kummulative Anwendbarkeit von § 21 und § 49 Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen der Bereicherungsabsicht im Rahmen der Steuerhehlerei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …

    Auszug aus BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79
    Soweit der Angeklagte das Heroin zum Eigenverbrauch erworben hat, fällt dies auch nicht unter den Tatbestand des Handeltreibens, sondern ist als - tateinheitlich begangener - unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln anzusehen (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 ff und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Tatmehrheit oder fortgesetzte Tat - …

    Auszug aus BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79
    Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78

    Unterlassene genauere Feststellungen über den Zeitpunkt des Beginns der Tat bei …

    Auszug aus BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79
    Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Mengen (BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der …

    Auszug aus BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79
    Das ist ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79

    Neufassung des Schuldspruchs wenn der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen …

    Auszug aus BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79
    Das ist ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).
  • BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83

    Erfordernis der Erkennbarkeit des einschlägigen Straftatbestandes aus dem …

    Das ist ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79 - m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel - …

    Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Menge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - und vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 355/82
    Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern dabei auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (vgl. BGH NStZ 1981, 147 ; BGH Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80

    Unerlaubtes Handelteiben mit Betäubungsmitteln durch deren gewinnbringende …

    Diese ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (vgl. BGH NJW 1979, 2358; BGH, Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.06.1982 - 4 StR 355/82

    Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen die Verurteilung wegen …

    Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern dabei auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (vgl. BGH NStZ 1981, 147; BGH, Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79, jeweils m.w.Nachw.).
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