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| BGH, 18.09.1952 - 4 StR 409/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige - …
Soweit in späteren Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 388; 4 StR 409/52 vom 18. September 1952) eine abweichende Ansicht vertreten wird, ist der Senat nicht an sie gebunden. - BGH, 10.06.1960 - 5 StR 132/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die in JZ 1952, 754 [BGH 18.09.1952 - 4 StR 409/52] abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. September 1952. - BGH, 02.06.1959 - 5 StR 138/59
Rechtsmittel
Wegen der Anrechnung der weiteren Untersuchungshaft wird auf BGH JZ 1952, 754 [BGH 18.09.1952 - 4 StR 409/52] und BGH MDR 1954, 371 verwiesen.
- BGH, 11.07.1957 - 5 StR 212/57
Begründung als Voraussetzung für ein Berufsverbot nach Begehung von …
Dabei wird sie die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO zu beachten haben (vgl. hierzu BGH JZ 1952, 754 [BGH 18.09.1952 - 4 StR 409/52]). - BGH, 21.04.1955 - 4 StR 104/55
Rechtsmittel
Im vorliegenden Falle durfte aber der Angeklagte keinen Nachteil dadurch erleiden, daß das erste Urteil der Strafkammer Fehler aufwies und damit dem Angeklagten Anlass gab, deren Beseitigung durch die Revision zu erreichen (BGH JZ 1952, 754 [BGH 18.09.1952 - 4 StR 409/52]; 5 StR 848/52 vom 5. Februar 1953). - BGH, 09.07.1953 - 5 StR 290/53
Rechtsmittel
Die zulässigerweise auf die Bildung der Gesamtstrafe beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH - 4 StR 409/52 - vom 18.9.52; RGSt 46, 179) ist begründet. - BGH, 05.02.1953 - 5 StR 848/52
Rechtsmittel
Sollte es einen Teil der Untersuchungshaft nicht anrechnen wollen, so würde das besonderer Begründung bedürfen; denn soweit bisher ersichtlich, fällt die Verlängerung der Untersuchungshaft nicht dem Angeklagten zur Last (vgl. BGH 4 StR 409/52 vom 18. September 1952). - BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Umstände
Die Entscheidung darüber muß die Strafkammer nachholen; sie wird dabei auch über die Anrechnung der weiteren Untersuchungshaft während des Revisionsverfahrens zu befinden haben (vgl. BGH LM Nr. 5 zu § 60 StGB, auch BGH 4 StR 409/52 vom 18. September 1952 und 5 StR 848/52 vom 5. Februar 1953). - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 307/61
Unterscheidung zwischen bewusst fahrlässigem und grob verkehrswidrigem Verhalten …
So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof zu der Frage, wie sich das Verbot der Schlechterstellung auf die Frage der Anrechnung der Untersuchungshaft auswirkt, entschieden, daß das neue Urteil bei gleichbleibender Freiheitsstrafe nicht weniger Untersuchungshaft anrechnen darf als die frühere Entscheidung (BGH JZ 1952, 754 [BGH 18.09.1952 - 4 StR 409/52]). - BGH, 13.10.1955 - 1 StR 360/55
Rechtsmittel
Daß diese Revision zur Aufhebung des Urteils vom 30. Juni 1952 geführt hat, bedeutet noch keinen Erfolg im Sinne des § 473 StPO (RGSt 18, 347, 348; 45, 268, 269; BGH 4 StR 409/52 vom 18. September 1952). - BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54
Rechtsmittel
- BGH, 04.05.1954 - 5 StR 58/54
Rechtsmittel
dejure.org
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