Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1971 - 4 StR 410/71 |
Abtransportierter Warenautomat
§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Behältnis muß nicht am Tatort geöffnet worden sein
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Diebstahl einer durch ein verschlossenes Behältnis gegen Wegnahme besonders gesicherten Sache - Öffnen des Behältnisses und Entnahme der Sache erst an einem anderen Ort (Diebstahl der Gesamtsache) - Voraussetzungen für die Annahme schädlicher Neigungen im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 243 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 24, 248
- NJW 1972, 167
- NJW 1972, 648 (Ls.)
- NJW 1972, 778 (Ls.)
- MDR 1972, 158
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62
Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe
Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 4 StR 410/71
Es wird in diesem Zusammenhang zu prüfen sein, inwieweit die von dem zur Tatzeit erst 15 Jahre alten Angeklagten innerhalb eines Zeitraums von nur 6 Tagen (5. bis 10. April 1970) gemeinsam mit älteren Mittätern begangenen Verfehlungen bei ihm noch der Gelegenheits- oder Konfliktskriminalität zuzurechnen sind, die als Anwendungsgebiet für die Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen ausscheidet (BGHSt 18, 207, 210) [BGH 19.12.1962 - 4 StR 443/62]. - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 4 StR 410/71
Gerade bei erstmaliger Bestrafung bisher noch nicht nachteilig aufgefallener Jugendlicher, die sich wie hier typischer Jugendverfehlungen (Automatenaufbrüche) schuldig gemacht haben, erfordert die Bejahung schädlicher Neigungen die Feststellung, daß erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel die Gefahr begründen, der Jugendliche oder Heranwachsende werde durch, weitere Straftaten die Gemeinschaftsordnung stören (vgl. BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteile vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und vom 24. Juni 1971 - 4 StR 168/71). - BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel - …
Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 4 StR 410/71
Gerade bei erstmaliger Bestrafung bisher noch nicht nachteilig aufgefallener Jugendlicher, die sich wie hier typischer Jugendverfehlungen (Automatenaufbrüche) schuldig gemacht haben, erfordert die Bejahung schädlicher Neigungen die Feststellung, daß erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel die Gefahr begründen, der Jugendliche oder Heranwachsende werde durch, weitere Straftaten die Gemeinschaftsordnung stören (vgl. BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteile vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und vom 24. Juni 1971 - 4 StR 168/71). - BGH, 24.06.1971 - 4 StR 168/71
Jugendstrafe wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung und Begünstigung - …
Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 4 StR 410/71
Gerade bei erstmaliger Bestrafung bisher noch nicht nachteilig aufgefallener Jugendlicher, die sich wie hier typischer Jugendverfehlungen (Automatenaufbrüche) schuldig gemacht haben, erfordert die Bejahung schädlicher Neigungen die Feststellung, daß erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel die Gefahr begründen, der Jugendliche oder Heranwachsende werde durch, weitere Straftaten die Gemeinschaftsordnung stören (vgl. BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteile vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und vom 24. Juni 1971 - 4 StR 168/71).
- BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; überwiegendes Beruhen der …
Diese indizielle Bedeutung kann aber im Rahmen einer Gesamtbewertung durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden, so dass dann nur auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 257; vom 18. November 1971 - 4 StR 410/71, BGHSt 24, 248, 249;… Beschluss vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265 Rn. 4 mwN). - KG, 28.08.2019 - 2 Ws 136/19
DNA-Identitätsfeststellung
Denn ungeachtet dessen hätten die Angeklagte und ihre Mittäterinnen jedenfalls aber die Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt, indem sie die verschlossene Geldkassette mit sich nahmen (vgl. dazu BGHSt 24, 248;… Fischer, StGB 66. Aufl. § 243 Rn. 17), um sie dann, wie geschehen, auf der Straße mit einem Schraubendreher aufzubrechen. - OLG Karlsruhe, 11.10.1979 - 2 Ss 161/79
Wirkstoffgehalt; Urteilsgründe; Strafrahmen; Strafzumessungstatsachen; …
Dabei wird es jedoch erforderlich sein, daß diese allgemeinen Strafzumessungstatsachen so gewichtig sind, daß sie zu einer Bewertung führen, die das begangene Unrecht oder die Schuld des Täters deutlich vom Regelfall abheben (BGH NJW 1972, 167 [168]; BGHSt 20, 121 [125]).
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