Rechtsprechung
| BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen auf ein vollautomatisches Sturmgewehr
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84
Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte …
Auszug aus BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85
Der Wegfall dieser Einzelstrafe berührt den Gesamtstrafenausspruch jedoch nicht, da der Senat ausschließen kann, daß das Landgericht ohne diese Einzelstrafe bei der Summe der verhängten Einzelstrafen von über zwanzig Jahren und einer Einsatzstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf eine niedrigere Gesamtstrafe als die ausgesprochenen neun Jahre erkannt hätte, zumal die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht vermindert (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Urteile vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84 und vom 29. November 1984 - 4 StR §§ 1/84). - BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83
Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen
Auszug aus BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85
Ankauf und Überlassen des Sturmgewehrs stehen im übrigen in Tateinheit, da die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz durch die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe zu einer Tat verbunden werden (vgl. BGH NStZ 1984, 171; BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 45/85 je mit weit. - BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung - …
Auszug aus BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85
Der Wegfall dieser Einzelstrafe berührt den Gesamtstrafenausspruch jedoch nicht, da der Senat ausschließen kann, daß das Landgericht ohne diese Einzelstrafe bei der Summe der verhängten Einzelstrafen von über zwanzig Jahren und einer Einsatzstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf eine niedrigere Gesamtstrafe als die ausgesprochenen neun Jahre erkannt hätte, zumal die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht vermindert (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Urteile vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84 und vom 29. November 1984 - 4 StR §§ 1/84). - BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Gefährliche Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85
Ankauf und Überlassen des Sturmgewehrs stehen im übrigen in Tateinheit, da die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz durch die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe zu einer Tat verbunden werden (vgl. BGH NStZ 1984, 171; BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 45/85 je mit weit.
- BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95
Strafzumessung - Allgemeine Milderungsgründe - Vertypte Milderungsgründe - …
Diese beiden Straftaten, der Erwerb und das Überlassen an einen Nichtberechtigten, werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch das bei ihnen beiden gleichzeitig vorliegende andauernde Ausüben der tatsächlichen Gewalt über die Waffe durch den Angeklagten zur Tateinheit verbunden (Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 410/85;… Steindorf, Waffenrecht, 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33 m.w.N.). - BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen
Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der strafbare Umgang mit einer Maschinenpistole gemäß § 6 Abs. 3 Waffengesetz nach diesem Gesetz, nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz abzuurteilen ist (BGH StV 1984, 75; BGH NStZ 1981, 104; BGH, Beschl. vom 21. August 1985 - 4 StR 410/85). - BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96
Unerlaubter Erwerb einer vollautomatischen Selbstladewaffe
Nach gesicherter Rechtsprechung steht in solchen Fällen das Überlassen an den Nichtberechtigten in Tateinheit mit der vorausgegangenen Ausübung der tatsächlichen Gewalt und damit auch mit dem Erwerb, der zur andauernden Ausübung der tatsächlichen Gewalt geführt hat (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 410/85;… BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1;… vgl. auch Steindorf WaffR 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33). - BGH, 04.05.1993 - 1 StR 203/93
Unrechtmäßige gerichtliche Annahme einer Tatmehrheit zwischen unerlaubtem …
Vielmehr ist die Annahme von Tateinheit (§ 52 StGB) geboten, weil nach den Feststellungen das Ausüben der tatsächlichen Gewalt durch den Angeklagten noch andauerte, als er diese Waffe dem Erwerber übergab (BGH, Beschlüsse vom 21. August 1985 - 4 StR 410/85 - und vom 25. Oktober 1988 - 4 StR 495/88;… vgl. auch BGHR WaffG § 52 a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.Nachw.). - BGH, 25.10.1988 - 4 StR 495/88
Andauern der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe bei deren Übergabe …
Dies führt zur Annahme von Tateinheit (BGH, Beschluß vom 21. August 1985 - 4 StR 410/85).
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