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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1082
BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84 (https://dejure.org/1984,1082)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1984 - 4 StR 413/84 (https://dejure.org/1984,1082)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1984 - 4 StR 413/84 (https://dejure.org/1984,1082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem planmäßigen, zielstrebigen, folgerichtigen Verhalten und bei ungetrübter Erinnerung an das Tatgeschehen - Wegfall des Hemmungsvermögens bei einem alkoholgewohnten Täter - Frage einer erheblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 506
  • StV 1984, 463
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise …

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).

    Im übrigen muß der Tatrichter auch in Fällen, in denen ihm keine Blutprobe zur Verfügung steht, angeben, von welchem Blutalkoholwert er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei seiner Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84 und vom 3. Juli 1984 - 4 StR 317/84).

  • BGH, 03.07.1984 - 4 StR 317/84

    Strafbarkeit wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Im übrigen muß der Tatrichter auch in Fällen, in denen ihm keine Blutprobe zur Verfügung steht, angeben, von welchem Blutalkoholwert er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei seiner Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84 und vom 3. Juli 1984 - 4 StR 317/84).

    In der Regel liegt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 5 Promille sehr nahe (BGH StR Vert 1982, 14/15; BGH, Beschluß vom 3. Juli 1984 - 4 StR 317/84).

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für …

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).

    Die Formulierung im angefochtenen Urteil, bei den Angeklagten hätte die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit "deutlich über 2 Promille" gelegen, dieser Zahl komme jedoch "keine entscheidende Bedeutung" zu (UA 26), läßt befürchten, daß die Jugendkammer die Bedeutung des Blutalkoholgehalts für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterbewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83).

  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten …

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 11.10.1983 - 4 StR 582/83

    Knie des Täters als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB - Bejahung …

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des …

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGH NStZ 1982, 376 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern; …

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Die Formulierung im angefochtenen Urteil, bei den Angeklagten hätte die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit "deutlich über 2 Promille" gelegen, dieser Zahl komme jedoch "keine entscheidende Bedeutung" zu (UA 26), läßt befürchten, daß die Jugendkammer die Bedeutung des Blutalkoholgehalts für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterbewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Der Bundesgerichtshof fordert daher in ständiger Rechtsprechung, bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts die Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen (BGH NStZ 1984, 408; VRS 69, 432, 433), da bei derartigen Werten erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege (BGHSt 34, 29, 31;… BGHR StGB § 21 BAK 4; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), und zwar um so näher, je mehr der Wert von 2 Promille überschritten ist (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506;… BGHR StGB § 21 BAK 6;… zusammenfassend Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 379, 383).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Der 4. Strafsenat beanstandete bereits im Beschluß vom 2. August 1984 - 4 StR 413/84 - (NStZ 1984, 506), daß das Tatgericht einem Sachverständigen gefolgt war, der aus dem Leistungsverhalten des alkoholgewohnten Täters, der "sinnvoll reagiert" hatte, die volle Schuldfähigkeit abgeleitet hatte.

    Die Aussage, der gerichtlich beauftragte Sachverständige habe "gegen die Rechtsprechung verstoßen" (BGH NStZ 1984, 506), würde entfallen.

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Zum Teil ist davon die Rede, daß die Voraussetzungen des § 21 StGB bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 5 o/oo "sehr nahe liegen" (BGH StV 1982, 14, 15; BGH NStZ 1984, 506 ; BGH, Beschl. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 199/86).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …

    Es ist nämlich ein wissenschaftlich gesicherter Erfahrungssatz, daß der Blutalkoholgehalt maßgebliche Bedeutung für das Ausmaß einer alkoholbedingten Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit besitzt (BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 552/88

    Bestimmung des Blutalkoholwerts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter …

    Es hätte zudem auch im vorliegenden Fall, in dem das Ergebnis einer Blutprobe nicht zur Verfügung stand, die Frage beantworten müssen, welcher Blutalkoholwert nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei der Erörterung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB anzunehmen ist (BGH NStZ 1984, 506 m. w. Nachw.;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3 und 9).

    Wie der Bundesgerichtshof schon häufig dargelegt hat, verhalten sich gerade alkoholgewohnte Täter häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1984, 506 m. w. Nachw.;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6 und 11).

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …

    Denn planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten braucht der Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Steuerungsvermögens nicht entgegenzustehen, weil gerade ein alkoholgewöhnter Täter wie der Angeklagte sich im Rausch meist noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten kann, obwohl das Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1984, 506 = BGH Strafverteidiger 1984, 436 f; BGH NStZ 1987, 276, jeweils mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89

    Sakkos unter Mantel - § 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei …

    Zwar muß der Tatrichter in Fällen, in denen ihm keine Blutprobe zur Verfügung steht, angeben, von welcher Blutalkoholkonzentration er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei seiner Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ausgegangen ist (BGH in STV 1984, 463).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit …

    Planmäßiges, zielgerichtetes und folgerichtiges Verhalten steht einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht entgegen (BGH NStZ 1983, 19; 1984, 408; 1984, 506 jeweils m.w.Nachw.).".
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht …

    Das Landgericht (vgl. UA S. 39) hat nicht verkannt, daß bei einem alkoholgewohnten Täter, als welchen es den Angeklagten ansieht, motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten weder eine erhebliche Verminderung noch den Fortfall des Hemmungsvermögens ohne weiteres ausschließt (BGHSt 1, 384, 385; BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408/409; 1984, 506; BGH…, Urt. vom 6. Februar 1987 - 2 StR 630/86, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim …

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85

    Rücktritt vom beendeten Versuch eines Tötungsdelikts - Anzeichen für eine …

  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86

    Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen …

  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85

    Verwertung der Erklärung des Zeugen, keine Aussage machen zu wollen - …

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90

    Bewertung des Steuerungsvermögens bei planmäßigem, zielstrebigem und …

  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 318/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei Fehlen von Ausfallserscheinungen und …

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 733/86

    Verminderte Schuldfähigkeit bei erhöhtem Alkoholeinfluss - Berechnung und …

  • BGH, 29.11.1991 - 3 StR 408/91

    Voraussetzungen eines Rausches nach § 323 a Abs. 1 StGB

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen zur …

  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 609/90

    Verneinung der verminderten Schuldfähigkeit bei einem alkoholgewöhnten Täter

  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 505/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung - …

  • BGH, 22.01.1986 - 2 StR 718/85

    Verminderung der Hemmungsfähigkeit infolge beträchtlichen Alkoholgenusses trotz …

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden …

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des …

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 533/86

    Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit auf Grund festgestellter …

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