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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2617
BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90 (https://dejure.org/1990,2617)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 4 StR 417/90 (https://dejure.org/1990,2617)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90 (https://dejure.org/1990,2617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Festsetzung der Länge der Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 261
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 454/87

    Anforderungen an die Bemessung der Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90
    Denn es kommt hier auf die voraussichtliche Ungeeignetheit des Täters an, die sich nicht nach allgemeinen Strafzumessungsregeln richtet (vgl. BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 86/89

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Dauer einer Sperrfrist für …

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90
    Die Schwere der Tatschuld ist nur von Bedeutung, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit geben kann (BGH bei Holtz, MDR 1987, 979; BGH StV 1989, 388).
  • BGH, 22.05.1990 - 1 StR 224/90

    Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die Dauer der Sperre für die Erteilung …

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90
    Das ist, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 - und 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - jeweils mit weiteren Nachweisen), fehlerhaft.
  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 209/90

    Voraussichtliche Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs als …

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90
    Das ist, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 - und 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - jeweils mit weiteren Nachweisen), fehlerhaft.
  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche …

    Ihre Verhängung und Dauer hängen daher nicht von der Schwere der Tatschuld, sondern ausschließlich von der Ungeeignetheitsprognose ab (BGHSt 15, 393, 397; BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 2 und 3).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge - …

    Im übrigen gibt das angefochtene Urteil auch Anlaß zu dem Hinweis, daß es für die Dauer der gemäß § 69a StGB zu bestimmenden Sperre auf die voraussichtliche Ungeeignetheit ankommt, die sich nicht nach allgemeinen Strafzumessungsregeln richtet (vgl. BGHR StGB § 69a Abs. 1 Dauer 2).
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für …

    Sollte die neu zur Entscheidung berufene Jugendschutzkammer dem Angeklagten erneut die Fahrerlaubnis entziehen, wird sie - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - bei der Bemessung der Dauer der Sperrfrist zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Schwere der Tatschuld hierbei nur insoweit von Bedeutung ist, als sie Hinweise auf die charakterliche Ungeeignetheit des Täters geben kann (vgl. BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1, 2, 4).
  • BGH, 21.10.1997 - 4 StR 464/97

    Abgrenzung des Raubes von räuberischer Erpressung - Verfahrensbeschwerde auf …

    Dies läßt besorgen, daß sich das Landgericht bei der Prognose der Dauer der Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtsfehlerhaft auch von allgemeinen Strafzumessungsregeln hat leiten lassen und dabei nicht bedacht hat, daß die Schwere der Tatschuld nur von Bedeutung ist, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit geben kann (vgl. BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 2).
  • BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90

    Aufhebung eines Strafausspruchs hinsichtlich einer lebenslangen Sperre für die …

    Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397;… BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2).
  • BGH, 27.11.1991 - 2 StR 506/91

    Erfordernis der Begründung der Entscheidung über die Dauer der Sperre für die …

    Das Landgericht hat seine Entscheidung nicht begründet, so daß der Senat nicht prüfen kann, ob es von zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist (BGH StV 1991, 261).
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