Rechtsprechung
| BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr - Gewahrsam an der Beute nach Aufnahme der Verfolgung durch das Opfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84
Tateinheit bei Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder …
Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88
Handlungen aber, 'die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen' (BGH NStZ 1984, 409 Nr. 4).
- BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig
Sofern der Täter hingegen durch die Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht ein weiteres Strafgesetz verletzt, hat die Rechtsprechung, soweit erkennbar, die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit nur in Fällen zugelassen, in denen die Umsetzungstat vor der Beendigung des vorausgegangenen Delikts vorgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27;… Beschluss vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, juris Rn. 4, NStZ 1984, 408; Senat…, Beschluss vom 13. Oktober 1987 - 2 StR 490/87, juris Rn. 2; BGH…, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, juris Rn. 4; Beschluss vom 15. September 1988 - 4 StR 419/88, juris Rn. 3). - BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Handlungseinheit: überschneidende …
Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13 und 21 jeweils m.w.N.).Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
- BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub
Denn Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes, aber noch vor dessen tatsächlicher Beendigung begangen werden, stehen mit dem Raub in Tateinheit, wenn sie noch der Verwirklichung der tatbestandsmäßigen Absicht dienen und zugleich auch weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
- BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Vorbereitungshandlung - Gefährdung - Raub - …
Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen jedoch Tateinheit, wenn sie der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und sogleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 8, 13 m.w.N.). - BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des …
In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03). - BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt …
Rn. 4 2. Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03). - BGH, 06.10.1998 - 4 StR 455/98
Tateinheit zwischen schwerer räuberischer Erpressung und Mord nach Vollendung …
Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen jedoch Tateinheit, wenn sie der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 8, 13 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95). - BGH, 05.08.1998 - 2 StR 624/97
Revision gegen die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und …
Dabei kann dahinstehen, ob diese weiteren Handlungen noch vor der tatsächlichen Beendigung des Raubes vorgenommen worden sind und schon deshalb Tateinheit gegeben ist (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13, 21). - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90
Annahme einer Tateinheit bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung - …
Denn Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes, aber vor dessen tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHSt 26, 24, 28;… BGH GA 69, 347; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13). - BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94
Verfassungsrechtliche Kontrolle eines strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisses
Seine Voraussetzungen sind in Rechtsprechung und Schrifttum nach wie vor nicht in jeder Hinsicht geklärt (…vgl. dazu allgemein Vogler in: Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., vor § 52 , Rn. 131 ff.;… Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., 1996, S. 735 f.; zur Rechtsprechung vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 2, 8 und 13).
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