Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2011 - 4 StR 420/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des Überholens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs bei Ausscheren auf die Gegenfahrbahn und dadurch bedingter Kollision i.R. eines Überholmanövers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2b
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs bei Ausscheren auf die Gegenfahrbahn und dadurch bedingter Kollision i.R. eines Überholmanövers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.2009 - 4 StR 396/08
Straßenverkehrsgefährdung (Begriff der Vorfahrt)
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 4 StR 420/11
Ob sich der Angeklagte auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 12. November 1969 - 4 StR 430/69; Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 1) auch gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB strafbar gemacht hat, kann daher offen bleiben. - BGH, 12.11.1969 - 4 StR 430/69
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 4 StR 420/11
Ob sich der Angeklagte auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 12. November 1969 - 4 StR 430/69;… Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 1) auch gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB strafbar gemacht hat, kann daher offen bleiben.
- BayObLG, 22.07.2024 - 203 StRR 287/24
Strafbarkeit des Überholers im Falle eines scharfen Abbremsens nach dem …
Ed. 15.4.2024, StGB § 315c Rn. 49; nur auf das Eingliedern abstellend BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 420/11 -, juris; Pegel a.a.O. § 315c Rn. 54).Rn. 18 Demgegenüber wird Fehlverhalten nach Abschluss des Überholens nicht von § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB erfasst (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 420/11 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2014 a.a.O. Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. November 1996 - 1 Ss 154/96 -, juris Rn. 3; im Erg.
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