Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2013 - 4 StR 423/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 396 Abs. 2 Satz 1 StPO
Feststellung des wirksamen Anschlusses als Nebenkläger - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründen der Stellung als Nebenkläger durch Anschlusserklärung eines Geschädigten für das Revisionsverfahren (hier: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 396 Abs. 2 S. 1
Begründen der Stellung als Nebenkläger durch Anschlusserklärung eines Geschädigten für das Revisionsverfahren (hier: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.05.2012 - 5 StR 523/11
Bindungswirkung der Nebenklagezulassung durch das Tatgericht; Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 4 StR 423/13
Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Anschlusserklärung in den Fällen des § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO ist lediglich feststellend (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 470/95, BGHSt 41, 288, 289; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NStZ 12, 466) und kann bei fehlender Anschlusserklärung die Stellung als Nebenkläger nicht wirksam begründen. - BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95
Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen …
Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 4 StR 423/13
Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Anschlusserklärung in den Fällen des § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO ist lediglich feststellend (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 470/95, BGHSt 41, 288, 289; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NStZ 12, 466) und kann bei fehlender Anschlusserklärung die Stellung als Nebenkläger nicht wirksam begründen.
- BGH, 03.12.2019 - 2 StR 155/19
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (Antragsbefugnis des Betreuers)
Die vorausgehende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts über die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger gemäß § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO hat lediglich deklaratorische Bedeutung und bindet das Revisionsgericht nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 470/95 -, juris, Rn. 5 (= BGHSt 41, 288);… Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08 -, juris, Rn. 5, 8; Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 423/13 -, juris, Rn. 1).'. - BGH, 28.10.2025 - 3 StR 420/25
Verfahrenwirksamer Anchluss als Nebenklägerin
Dies genügt (ähnlich für einen formwirksamen Bestellungs- oder Beiordnungsantrag BGH, Beschlüsse vom 5. November 2013 - 4 StR 423/13, juris Rn. 1; vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 174/24, juris; für die Revisionseinlegung BGH, Entscheidung vom 3. Dezember 1969 - 3 StR 185/69, bei Dallinger MDR 1970, 732;… NK-StPO/Putzke, § 396 Rn. 2). - BGH, 22.10.2024 - 4 StR 174/24
Strafzumessung (Vorstrafe); Kostentragung (Auslagen des Nebenklägers: …
Der Senat vermag eine solche aber in dem formwirksam übermittelten Schriftsatz von Rechtsanwalt K. vom 20. März 2023 zu sehen, mit dem er seine Bestellung zum Beistand des Nebenklägers beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 423/13).
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