Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1951 - 4 StR 423/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung eines Fußgängers im Straßenverkehr bei Blendung durch die Scheinwerfer eines entgegenkommenen Lastkraftwagens
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 09.12.1935 - 2 D 583/35
Wie weit hat sich der Kraftfahrer auf Unbedachtsamkeiten anderer einzurichten?
Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 4 StR 423/51
Es ist von der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgegangen (vgl RGSt 70, 71); danach hat ein Kraftfahrer nicht schon jede überhaupt denkbare Unvernünftigkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, sondern nur solche Unbedachtsamkeiten, mit denen zu rechnen er bei verständiger Würdigung aller gegebenen Umstände triftige Veranlassung hatte.
- BGH, 05.04.1960 - VI ZR 49/59
Rechtsmittel
Der Erstkläger brauchte dagegen seine Fahrweise nicht darauf einzustellen, daß sich ein unbeleuchtetes Hindernis auf der Fahrbahn befand, das er auch bei Anwendung der erforderlichen Aufmerksamkeit im Sichtbereich seines Abblendlichts nicht erkennen konnte (BGH Urt. vom 21. September 1951 - 4 StR 423/51 - VRS 3, 422; Urteil des erkennenden Senats vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 - LM § 1 StVO Nr. 12 = VRS 9, 114;… Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht, 11. Aufl. § 9 StVO, TZ 14). - BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat das schon mehrfach in der Form ausgesprochen, daß der Vertrauensgrundsatz hier keine Anwendung finden könne (vgl. BGHSt 4 StR 423/51 vom 27. September 1951 in VRS 3, 422 und 4 StR 706/51 vom 31. Januar 1952 - VRS 4, 267;… vgl. auch BGH 3 StR 585/51 vom 23. August 1951, 1 StR 850/51 a.a.O.) vorliegende Fall gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. - BGH, 19.06.1952 - 4 StR 228/52
Rechtsmittel
Wenn auch ein Fussgänger, der die Fahrbahn überqueren will, die Fahrbahrmitte angesichts eines von rechts kommenden Fahrzeugs nur überschreiten darf, wenn dieses noch soweit entfernt ist, dass er mit Sicherheit annehmen kann, er werde den jenseitigen Gehweg ohne Gefahr erreichen, so muss der Fahrzeugführer dennoch mit einem vorschriftswidrigen Verhalten dieses Verkehrsteilnehmern rechnen, wenn er bei verständiger Würdigung aller Umstände, besonders des Alters, der Gebrechlichkeit oder der erkennbaren Verkehrsunsicherheit des Fussgängers, triftigen Anlass hierzu 1 hat (BGH Urt vom 27. September 1951 - 4 StR 423/51; 31. Januar 1952 - 4 StR 789/51). - BGH, 31.01.1952 - 4 StR 706/51
Rechtsmittel
Dieser Rechtssatz trifft nur bei solchen Verkehrsteilnehmern zu, die der Kraftfahrer bemerkt hat, deren Verhalten er also auf der Grundlage der Verkehrsregeln zu beurteilen vermag (…Müller, Strassenverkehrsrecht, 16. Aufl. S. 610;Urteil v. 27. September 1951 - 4 StR 423/51).
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