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| BGH, 09.01.1959 - 4 StR 423/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.01.1959 - 4 StR 423/58
Der Tatrichter wird ferner zu prüfen haben, ob die Angeklagten den Tatbestand des § 145 d StGB verwirklicht haben, weil sie dem Polizeibeamten vorgetäuscht haben, daß der verunglückte Fußgänger von dem Führer eines vorausfahrenden Wagens angefahren worden sei (vgl. BGHSt 6, 252 [BGH 09.07.1954 - 1 StR 677/53]; Lind.-Möhr. Nr. 2 zu § 145 d; KG in VRS 10, 453, 457).
- BGH, 03.11.1967 - VI ZR 90/66
Anforderungen an den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
Ein Kraftfahrer muß in der Regel seinen Abstand von einem vor ihm fahrenden Kraftfahrzeug so bemessen, daß er ein Auffahren auch dann vermeiden kann, wenn der Vorausfahrende plötzlich hält oder seine Geschwindigkeit stark herabsetzt (Urteile des BGH vom 9. Januar 1959 - 4 StR 423/58 - VRS 16, 277 undvom 12. November 1959 - III ZR 155/58 - NJW 1960, 243; vgl. auch BGHSt 17, 223 und die Urteile des BGH in VRS 5, 597 und 609 sowie in VRS 10, 98).
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