Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Trunkenheit im Verkehr - Relative Fahruntüchtigkeit - Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis - ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Bestimmung der sog. relativen Fahruntüchtigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 316
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative Fahruntüchtigkeit zu stellen sind
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 42
- NJW 1982, 2611
- NJW 1982, 2612
- MDR 1982, 683
- NStZ 1983, 120 (Ls.)
Wird zitiert von ... (68) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66
Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des …
Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit erst dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration - oder zumindest die Alkoholkonzentration im Körper des Angeklagten (BGHSt 25, 246, 251) [BGH 11.12.1973 - 4 StR 130/73] - zur Zeit der Tat 1, 3 Promille oder mehr beträgt (BGHSt 21, 157).Dieser sog. Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit, bei dem allein aufgrund der Blutalkoholkonzentration ohne weitere Prüfung des Fahrverhaltens für jeden Kraftfahrer Fahruntüchtigkeit gegeben ist, stellt nach medizinischen Erkenntnissen die Grenze dar, ab der erfahrungsgemäß stets verkehrsgefährdende Leistungsminderungen und Persönlichkeitsveränderungen bestehen (BGHSt 21, 157, 161 [BGH 09.12.1966 - 4 StR 119/66]; Gutachten des BGA S. 40).
- BGH, 29.11.1968 - 4 StR 399/68
Alkoholtypisches Fahrverhalten - Verschätzen in der Entfernung - Häufigkeit von …
Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwar unterhalb des Grenzwertes von 1, 3 Promille liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BGH DAR 1969, 105;… Dreher/Tröndle Rdn. 7 zu § 316 StGB;… Ruth in LK Rdn. 21 zu § 316 StGB;… Cramer in Schönke/Schröder, Rdn. 10 zu § 315 c StGB; A. Mayer, Blutalkohol 1965/66, 277).Dabei sind die an eine konkrete Ausfallerscheinung zu stellenden Anforderungen um so geringer, je höher die Blutalkoholkonzentration und je ungünstiger die objektiven und subjektiven Bedingungen der Fahrt des Angeklagten sind (vgl. BGH DAR 1969, 105 f; OLG Hamm VRS 53, 117, 119;… Hentschel/Born Rdn. 174;… Dreher/Tröndle Rdn. 7 d zu § 316 StGB).
- BGH, 20.05.1966 - 4 StR 103/66
Fahruntüchtigkeit - Blutalkoholgehalt - Müdigkeit
Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Ebensowenig kommt - und zwar aus forensischen Gründen - beispielsweise bei Ermüdung, bei besonderen Erregungszuständen oder bei physischer oder psychischer Erkrankung eine Herabsetzung des sog. Grenzwertes in Betracht (BGH VRS 31, 107, 108; OLG Hamburg DAR 1968, 334, 335; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13;… Dreher/Tröndle Rdn. 6 zu § 316 StGB;… Ruth Rdn. 11 zu § 316 StGB;… Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 2. Aufl., Rdn. 158;… Cramer in Schönke/Schröder, 20. Aufl., Rdn. 8 zu § 315 c StGB).Auch bei einer Blutalkoholkonzentration, die nahe an den Grenzwert von 1, 3 Promille heranreicht und beim gleichzeitigen Vorliegen besonders ungünstiger objektiver und subjektiver Umstände der genannten Art, muß ein erkennbares äußeres Verhalten des Angeklagten festgestellt werden, das auf seine Fahruntüchtigkeit hindeutet (vgl. BGH VRS 31, 107, 108; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13 f).
- BGH, 28.04.1967 - 4 StR 108/67
Grenze der unbedingten Fahruntüchtigkeit - Ungünstige äußere Umstände - …
Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
So gestatten es insbesondere schwierige äußere Bedingungen wie Nacht, Nebel, Glatteis oder Großstadtverkehr nicht, den Grenzwert herabzusetzen (vgl. BGH VRS 33, 118 f; Gutachten S. 51;… Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdn. 6 a.E. zu § 316 StGB;… Ruth in LK, 10. Aufl., Rdn. 12 zu § 316 StGB).Als solche Ausfallerscheinungen kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige (BGHSt 13, 83, 89 f [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] m.w.Nachw.), sei es besonders sorglose und leichtsinnige (vgl. BGH VRS 33, 118 f; OLG Hamburg VM 1964, 8) Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen (…vgl. Hentschel/Born Rdn. 191 m.w.Nachw.), aber auch ein sonstiges Verhalten, das alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt (OLG Hamm VRS 46, 134; OLG Celle, Blutalkohol 1974, 61; OLG Köln VRS 37, 35; vgl. auch BGH VRS 32, 40, 43), ferner z.B. ein Stolpern und Schwanken beim Gehen (OLG Köln DAR 1973, 21; zum ganzen auch A. Mayer, Blutalkohol 1965/66, 277; Möhl DAR 1971, 4 f;… Ruth in LK Rdn. 23 ff zu § 316 StGB).
- BayObLG, 29.11.1967 - RReg. 1a St 335/67
Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Ebensowenig kommt - und zwar aus forensischen Gründen - beispielsweise bei Ermüdung, bei besonderen Erregungszuständen oder bei physischer oder psychischer Erkrankung eine Herabsetzung des sog. Grenzwertes in Betracht (BGH VRS 31, 107, 108; OLG Hamburg DAR 1968, 334, 335; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13;… Dreher/Tröndle Rdn. 6 zu § 316 StGB;… Ruth Rdn. 11 zu § 316 StGB;… Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 2. Aufl., Rdn. 158;… Cramer in Schönke/Schröder, 20. Aufl., Rdn. 8 zu § 315 c StGB).Auch bei einer Blutalkoholkonzentration, die nahe an den Grenzwert von 1, 3 Promille heranreicht und beim gleichzeitigen Vorliegen besonders ungünstiger objektiver und subjektiver Umstände der genannten Art, muß ein erkennbares äußeres Verhalten des Angeklagten festgestellt werden, das auf seine Fahruntüchtigkeit hindeutet (vgl. BGH VRS 31, 107, 108; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13 f).
- BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …
Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit erst dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration - oder zumindest die Alkoholkonzentration im Körper des Angeklagten (BGHSt 25, 246, 251) [BGH 11.12.1973 - 4 StR 130/73] - zur Zeit der Tat 1, 3 Promille oder mehr beträgt (BGHSt 21, 157). - BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Als solche Ausfallerscheinungen kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige (BGHSt 13, 83, 89 f [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] m.w.Nachw.), sei es besonders sorglose und leichtsinnige (vgl. BGH VRS 33, 118 f; OLG Hamburg VM 1964, 8) Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen (…vgl. Hentschel/Born Rdn. 191 m.w.Nachw.), aber auch ein sonstiges Verhalten, das alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt (OLG Hamm VRS 46, 134; OLG Celle, Blutalkohol 1974, 61; OLG Köln VRS 37, 35; vgl. auch BGH VRS 32, 40, 43), ferner z.B. ein Stolpern und Schwanken beim Gehen (OLG Köln DAR 1973, 21; zum ganzen auch A. Mayer, Blutalkohol 1965/66, 277; Möhl DAR 1971, 4 f;… Ruth in LK Rdn. 23 ff zu § 316 StGB). - BGH, 11.04.1957 - 4 StR 482/56
Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Da sie den Grenzwert von 1, 3 Promille, von dem an absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich (vgl. BGHSt 10, 265, 266 ff) [BGH 11.04.1957 - 4 StR 482/56] vorliegt, nicht erreicht, müssen weitere Tatsachen festgestellt werden, die als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln.
- BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum
dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97;… aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49;… Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.aa
) Zwar können die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. für "Alkoholfahrten" BGHSt 31, 42, 45; aus medizinisch-toxikologischer Sicht Schütz/Weiler BA 1993, 137, 153). - BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die …
Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwar - wie hier - unterhalb des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42 mwN). - BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit: …
Rn. 12 Da sich die "absolute" von der "relativen" Fahruntüchtigkeit allein in ihrem Nachweis unterscheidet (BGHSt 31, 42, 44), erscheint bereits fraglich, ob außerhalb des Bereichs der unwiderlegbaren Vermutung der Fahruntüchtigkeit auf Grund eines Blutalkoholgrenzwerts der Begriff der "absoluten" Fahruntüchtigkeit überhaupt Verwendung finden kann.Vielmehr können unter Umständen zum Nachweis der Fahrunsicherheit auch sonstige Auffälligkeiten im Verhalten des Fahrzeugführers genügen, sofern sie konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung seiner psychophysischen Leistungsfähigkeit, insbesondere seiner Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (vgl. BGHSt 31, 42, 44 f.; 44, 221 f.).
- BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht …
Dies hat das Tatgericht anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42, 44 ff.;… Pegel in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 53, Krumm, NZV 2009, 215, 217).bb) Das Landgericht scheint in dem grob fehlerhaften und risikoreichen Fahrverhalten des Angeklagten drogenbedingte Ausfallerscheinungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42, 45;… König in LK-StGB, 13. Aufl., § 316 Rn. 97) erblickt zu haben.
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …
Als weitere nicht verkehrsbedingte Beweisanzeichen kommen in Betracht das Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das eine alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen lässt (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 - BGHSt 31, 42, juris RdNr 9 mwN). - BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22
Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare …
Eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses liegt vor, wenn konkrete Umstände der Tat erweisen, dass der Alkoholkonsum zu einer Fahruntüchtigkeit geführt hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris Rn. 6 m.w.N).Unerlässlich für die richterliche Überzeugungsbildung ist die Feststellung einer - wenn auch nur geringen - Ausfallerscheinung, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke zumindest mitverursacht sein muss (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris Rn. 8 BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 -, juris).
Die Feststellung von Fahruntüchtigkeit setzt nicht stets das Vorliegen eines Fahrfehlers voraus; die Beeinträchtigung des psycho-physischen Leistungsvermögens kann sich vielmehr auch im Verhalten vor oder nach der Tat, insbesondere bei der Kontrolle, dokumentiert haben (BGH…, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 -, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 31. Mai 2022 - III-5 RVs 47/22 -, juris Rn. 9).
Anerkannte Anzeichen für fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigungen des Leistungsvermögens außerhalb von Fahrfehlern sind etwa Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie beispielsweise Stolpern oder Schwanken beim Gehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris Rn. 9; KG Berlin…, Beschluss vom 15. September 2011 - (3) 1 Ss 192/11 (73/11) -, juris Rn. 3;… König a.a.O. Rn. 115;… Hecker a.a.O. Rn. 12; BayObLG, Urteil vom 14. Februar 2005 - 1 StRR 188/04 - BayObLGSt 2004, 170, 171).
- OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
Anhaltspunkte bei Verhaltensweisen im Rahmen des § 316 StGB ; Mitverursachung …
Außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration müssen hierfür weitere Indizien festgestellt werden, die in ihrer Gesamtheit als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online; OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2001 - Ss 477/00 -, juris;… Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 316 Rn. 32;… König in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 316 Rn. 90).Die Beeinträchtigungen des Leistungsvermögens können sich vielmehr auch im Verhalten vor oder nach der Tat gezeigt haben, etwa in unbesonnenem Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch in sonstigem Verhalten, das alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen lässt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online;… OLG Köln a.a.O.;… OLG Hamm a.a.O.).
Rn. 16 Zwar hat der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration aufgewiesen, die nur knapp unter der Grenze zur Begründung der absoluten Fahruntüchtigkeit gelegen hat, dennoch ist die Feststellung jedenfalls eines zusätzlichen Beweiszeichens zur Begründung der relativen Fahruntüchtigkeit unerlässlich (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online).
- OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16
Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten …
Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446). - VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05
Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich
Eine relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration unterhalb von 1, 1 Promille liegt, aber auf Grund zusätzlicher Tatsachen von einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Fähigkeit, am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ausgegangen werden muss (BGHSt 31, 42). - BGH, 26.02.2025 - 4 StR 526/24
Beweiswürdigung (relative Fahruntüchtigkeit: Geschwindigkeitsüberschreitung, …
aa) Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwar - wie hier - unterhalb des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20 Rn. 10; Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42 mwN).Dies hat das Tatgericht anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42;… zu drogenbedingter Fahruntüchtigkeit auch Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 80/23 Rn. 22;… vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22 Rn. 8 ff.).
- LG Potsdam, 18.09.2025 - 25 Qs 7/25
E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis, Blutalkoholgrenze, Anwendbarbeit des § …
- LG Oldenburg, 24.05.2022 - 4 Qs 155/22
Trunkenheitsfahrt, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nachtrunk
- OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach …
- BGH, 12.08.2026 - 4 StR 168/26
Aufhebung des Urteils wegen Verurteilung auch wegen vorsätzlicher Trunkenheit im …
- KG, 10.05.2022 - 121 Ss 67/21
1. Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog.