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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1345
BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79 (https://dejure.org/1979,1345)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1979 - 4 StR 431/79 (https://dejure.org/1979,1345)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 (https://dejure.org/1979,1345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen erkennen lassendes Urteil - Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln bei ebenso verwirklichtem Handeltreiben und Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Handlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79

    Neufassung des Schuldspruchs wenn der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen …

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden.

    Das ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).

  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Der Erwerb, die Einfuhr und alle anderen Tätigkeitsmerkmale sind nur rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende Teilakte (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78

    Unterlassene genauere Feststellungen über den Zeitpunkt des Beginns der Tat bei …

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Mengen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78

    Nichtbelehrung einer geschiedenen Ehefrau über ihr Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden.
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der …

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Das ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).
  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel - …

    Die Urteilsformel entspricht allerdings im Schuldspruch nicht den Anforderungen des § 260 Abs. 4 StPO, denn sie läßt nicht erkennen, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 - m.w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung; Aufhebung eines …

    Bereits dieser Fehler nötigt zur Aufhebung des Strafausspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.1979, 4 StR 431/79 m.w.N., als Leitsatz zitiert bei Pfister NStZ 1981, 295, 296).
  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80

    Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des …

    Das war auch deshalb erforderlich, weil die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH Beschl. v. 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - v. 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - v. 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
  • BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80

    Anforderungen an eine Urteilsformel zur Erkennbarkeit des Gesetzesverstoßes - …

    Der Schuldspruch begegnet inhaltlich keinen rechtlichen Bedenken; jedoch muß er neu gefaßt werden, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79).
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 620/83

    Zulässigkeit der Verwertung eines Attestes ohne Vernehmung des Arztes - Benennung …

    Darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel (vgl. Beschlüsse des BGH vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 -).
  • BGH, 15.07.1982 - 1 StR 367/82

    Notwendigkeit der Kennntlichmachung der Festsetzung der Strafe unter …

    Das ist ein sachlichrechtlicher Mangel, der zur Aufhebung der wegen versuchten Diebstahls verhängten Strafe zwingt (vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79); es kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich dieser Fehler auch auf die wegen Vortäuschen einer Straftat verhängte weitere Strafe ausgewirkt hat.
  • BGH, 22.09.1981 - 1 StR 498/81

    Berichtigung des Schuldspruchs hinsichtlich einer genauen Bezeichnung der …

    Die Revisionen der Angeklagten C. und H. sind unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; jedoch mußten die Schuldsprüche berichtigt und neu gefaßt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 16. August 1979 - 4 StR 431/79; Beschl. vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 668/80).
  • BGH, 19.11.1981 - 2 StR 626/81

    Anforderungen an die Erörterung eines gemilderten Strafrahmens durch den …

    Es genügt nicht, im Urteil lediglich auszuführen, mildernd sei berücksichtigt worden, daß es bei einem Versuch geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
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