Rechtsprechung
| BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen erkennen lassendes Urteil - Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln bei ebenso verwirklichtem Handeltreiben und Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Handlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 296
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79
Neufassung des Schuldspruchs wenn der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen …
Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden.Das ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).
- BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …
Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
Der Erwerb, die Einfuhr und alle anderen Tätigkeitsmerkmale sind nur rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende Teilakte (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise). - BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78
Unterlassene genauere Feststellungen über den Zeitpunkt des Beginns der Tat bei …
Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Mengen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78
Nichtbelehrung einer geschiedenen Ehefrau über ihr Zeugnisverweigerungsrecht
Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden. - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der …
Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
Das ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).
- BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80
Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel - …
Die Urteilsformel entspricht allerdings im Schuldspruch nicht den Anforderungen des § 260 Abs. 4 StPO, denn sie läßt nicht erkennen, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 - m.w. Nachw.). - OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung; Aufhebung eines …
Bereits dieser Fehler nötigt zur Aufhebung des Strafausspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.1979, 4 StR 431/79 m.w.N., als Leitsatz zitiert bei Pfister NStZ 1981, 295, 296). - BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80
Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des …
Das war auch deshalb erforderlich, weil die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH Beschl. v. 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - v. 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - v. 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
- BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
Anforderungen an eine Urteilsformel zur Erkennbarkeit des Gesetzesverstoßes - …
Der Schuldspruch begegnet inhaltlich keinen rechtlichen Bedenken; jedoch muß er neu gefaßt werden, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79). - BGH, 20.09.1983 - 5 StR 620/83
Zulässigkeit der Verwertung eines Attestes ohne Vernehmung des Arztes - Benennung …
Darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel (vgl. Beschlüsse des BGH vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 -). - BGH, 15.07.1982 - 1 StR 367/82
Notwendigkeit der Kennntlichmachung der Festsetzung der Strafe unter …
Das ist ein sachlichrechtlicher Mangel, der zur Aufhebung der wegen versuchten Diebstahls verhängten Strafe zwingt (vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79); es kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich dieser Fehler auch auf die wegen Vortäuschen einer Straftat verhängte weitere Strafe ausgewirkt hat. - BGH, 22.09.1981 - 1 StR 498/81
Berichtigung des Schuldspruchs hinsichtlich einer genauen Bezeichnung der …
Die Revisionen der Angeklagten C. und H. sind unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; jedoch mußten die Schuldsprüche berichtigt und neu gefaßt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 16. August 1979 - 4 StR 431/79; Beschl. vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 668/80). - BGH, 19.11.1981 - 2 StR 626/81
Anforderungen an die Erörterung eines gemilderten Strafrahmens durch den …
Es genügt nicht, im Urteil lediglich auszuführen, mildernd sei berücksichtigt worden, daß es bei einem Versuch geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
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