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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1993 - 4 StR 432/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12301
BGH, 17.08.1993 - 4 StR 432/93 (https://dejure.org/1993,12301)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1993 - 4 StR 432/93 (https://dejure.org/1993,12301)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1993 - 4 StR 432/93 (https://dejure.org/1993,12301)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen ein Urteil mit Verhängung einer Maßregel

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des …

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 4 StR 432/93
    Sie hat es aber versäumt, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, ob sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anficht, die zum Anschluß als Nebenklägerin berechtigt (BGH, Beschluß vom 20. August 1992 - 4 StR 302/92 m.w.N.), oder ob sie nur den Strafausspruch beanstanden will.
  • BGH, 30.04.1998 - 4 StR 124/98

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils durch eine Nebenklägerin mit dem Ziel …

    Die Klarstellung des Rechtsmittelzieles durch den Schriftsatz des Rechtsanwalts Dr. Z. vom 19. März 1998 vermag nichts an der Unzulässigkeit der Revision zu ändern; denn dieser Vortrag der Revision ist nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO angebracht und deshalb verspätet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 1993 - 4 StR 432/93 und vom 20. Januar 1998 - 4 StR 629/97).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97

    Stellung eines unbeschränkten Revisionsantrages - Erfordernis einer …

    Daran vermag auch die Klarstellung des Rechtsmittelziels durch den Schriftsatz des Nebenklägervertreters vom 20. Januar 1998 nichts zu ändern; denn dieser Vortrag der Revision, mit dem sie dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts entgegentritt, ist nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO angebracht und deshalb verspätet (vgl. BGH, Beschluß vom 17. August 1993 - 4 StR 432/93).
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