Rechtsprechung
| BGH, 27.03.2024 - 4 StR 433/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 StPO
Ablehnung von Beweisanträgen (Sachverständigenbeweis; Beweisantrag: Beweisziel, Beweisersuchen; Aufklärungsrüge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafprozessrecht: Anforderungen an das Vorliegen eines Beweisantrags und dessen Konkretisierungsgrad
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 1 StPO
Strafprozessrecht: Anforderungen an das Vorliegen eines Beweisantrags und dessen Konkretisierungsgrad - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3, Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO, § 244 Abs. 3 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO, §§ 20, 21 StGB, § 244 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voruassetzungen für einen Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO ; Fehlender Beweisantrag im Sinne der Vorschrift
- datenbank.nwb.de
Strafprozessrecht: Anforderungen an das Vorliegen eines Beweisantrags und dessen Konkretisierungsgrad
Verfahrensgang
- LG Hagen, 21.06.2023 - 44 KLs 2/23
- LG Hagen, 21.06.2023 - 600 Js 695/18
- BGH, 27.03.2024 - 4 StR 433/23
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 628
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
BGHR; Beweisanträge (Frist zur Anbringung: kein Begründungserfordernis; Abschluss …
Auszug aus BGH, 27.03.2024 - 4 StR 433/23
Dies gilt insbesondere für einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; denn insoweit ist der Antragsteller vielfach nicht in der Lage, die seinem Beweisziel zugrundeliegenden Vorgänge oder Zustände exakt zu bezeichnen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 6 StR 276/23 Rn. 13 mwN). - BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels; …
Auszug aus BGH, 27.03.2024 - 4 StR 433/23
Das in beiden Anträgen gleichlautende Vorbringen, der Angeklagte sei "zum Tatzeitpunkt aufgrund einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung infolge Medikamenten- und Drogenkonsums nicht in der Lage" gewesen, "das Unrecht seines Handelns einzusehen", oder es sei "jedenfalls die Fähigkeit des Angeklagten das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln", erheblich vermindert gewesen, bezeichnet - unter Verwendung der einschlägigen Rechtsbegriffe (§§ 20, 21 StGB) - lediglich das Beweisziel des Antragstellers (vgl. zur Abgrenzung bei beantragtem Sachverständigenbeweis BGH…, Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19 Rn. 4 ff.; Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14;… Trüg/Habetha in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 244 Rn. 110; Schneider, NStZ 2023, 65, 67 ff.). - BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19
Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache); …
Auszug aus BGH, 27.03.2024 - 4 StR 433/23
Das in beiden Anträgen gleichlautende Vorbringen, der Angeklagte sei "zum Tatzeitpunkt aufgrund einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung infolge Medikamenten- und Drogenkonsums nicht in der Lage" gewesen, "das Unrecht seines Handelns einzusehen", oder es sei "jedenfalls die Fähigkeit des Angeklagten das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln", erheblich vermindert gewesen, bezeichnet - unter Verwendung der einschlägigen Rechtsbegriffe (§§ 20, 21 StGB) - lediglich das Beweisziel des Antragstellers (vgl. zur Abgrenzung bei beantragtem Sachverständigenbeweis BGH, Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19 Rn. 4 ff.; Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14;… Trüg/Habetha in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 244 Rn. 110; Schneider, NStZ 2023, 65, 67 ff.).
- BGH, 22.05.2025 - 4 StR 576/24
Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung, offen feindseliger Angriff, …
Derartige Anknüpfungstatsachen sind auch nicht in der Begründung des Beweisantrags benannt, die sich vielmehr in der Behauptung erschöpft, dass der Angeklagte Rechtshänder sei und eine Zeugin ausgesagt habe, dass der Täter mit der linken Hand zugestochen habe (vgl. zur Konkretisierung eines Beweisantrags anhand seiner Begründung BGH, Beschluss vom 27. März 2024 - 4 StR 433/23, NStZ 2024, 628, 629; Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116 f.). - BGH, 18.12.2024 - 4 StR 310/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Berücksichtigung des KCanG …
a) Die Verfahrensrüge, die sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf "neue Begutachtung des Angeklagten" durch zwei (psychiatrische) Sachverständige wendet, ist bereits deshalb unzulässig, weil weder dem Antrag noch der Rüge selbst eine bestimmte Beweisbehauptung zu entnehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2024 - 4 StR 433/23 Rn. 7). - BGH, 19.11.2025 - 4 StR 471/25
Strafzumessung (Berücksichtigung geminderter Schuld im Rahmen der konkreten …
Rn. 2 1. Die erhobene Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) ist über die vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift genannten Gründe hinaus auch bereits deshalb unzulässig, weil die Revisionsbegründung entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO keine hinreichend bestimmte Beweistatsache benennt (zu diesem Erfordernis etwa BGH, Beschluss vom 27. März 2024 - 4 StR 433/23 Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".