Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
- LG Hagen, 17.11.1959 - 3 Ks 1/57
- BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60
- LG Hagen, 05.05.1961 - 3 Ks 1/57
- BGH, 08.12.1961 - 4 StR 417/61
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (22)
- BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Diese Ausführungen erwecken den Verdacht, das Schwurgericht sei davon ausgegangen, das Tatbestandsmerkmal "heimtückisch" im Sinne des § 211 StGB sei nur gegeben, wenn sich im bewussten Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit noch eine besondere Tücke und Verschlagenheit zeige (vgl. den Beschluss des Grossen Senats für Strafsachen vom 2.Dezember 1957, BGHSt 11, 139, 144 bis 145).Er überrascht das Opfer in einer hilflosen Lage und hindert es dadurch, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen, den Angreifer umzustimmen, in sonstiger Weise dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder die Durchführung wenigstens durch solche Bemühungen zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143).
- BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
Theodor Tolsdorff
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Es bedarf hier keiner Erörterung, ob es, wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 10.Juni 1955 - 1 StR 558/54 - (LM 3 zu § 47 MStGB) ausführt, darüber hinaus zum Wesen eines Befehls in Dienstsachen gehört, dass sein Gebot sich "ohne weiteres, also ohne dass eine eigene Wahl oder Entscheidung des Untergebenen erforderlich ist", in ein Handeln umsetzen lässt, und dass ein Befehl in diesem Sinne dem Befehlsempfänger keinen Raum für eigenes Ermessen lässt.Auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat es in seinem Urteil vom 10.Juni 1954 - 1 StR 558/54 - nicht darauf abgestellt, ob der Befehlende sich bewusst war, ein Verbrechen zu befehlen, sondern die Feststellung genügen lassen, dass der Untergebene sich über die Umstände, die den Befehl als rechtswidrig erscheinen lassen, und über die daraus von ihm zu ziehende Folgerung im klaren gewesen ist.
- BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52
Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Daraus ergibt sich als Massstab, dass die seelischen Triebkräfte, die den Täter zur vorsätzlichen Tötung veranlasst haben, nach allgemeiner Anschauung sittlich verachtenswert sein und auf der tiefsten Stufe sittlicher Bewertung stehen müssen (BGHSt 2, 60, 62; 3, 132; 6, 331).
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Daraus ergibt sich als Massstab, dass die seelischen Triebkräfte, die den Täter zur vorsätzlichen Tötung veranlasst haben, nach allgemeiner Anschauung sittlich verachtenswert sein und auf der tiefsten Stufe sittlicher Bewertung stehen müssen (BGHSt 2, 60, 62; 3, 132; 6, 331). - BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Die Rechtsprechung hat in ähnlichen Fällen bereits ausgeführt, dass es nicht im Sinne des § 52 StGB sei, dass sich derjenige, der unter solchen Umständen in eine einflussreiche Stellung gekommen sei, mit dem blossen Hinweis auf eine ihm drohende Leibes- oder Lebensgefahr der Verantwortung für seine Mitwirkung an schwersten Verbrechen solle entziehen können, ohne sein Äusserstes getan zu haben, sich von dieser Mitwirkung fernzuhalten (BGHSt 3, 271, 276; 1 StR 653/54 vom 22.April 1955 ). - RG, 07.01.1911 - IV 1257/10
Ist es rechtlich denkbar, daß eine und dieselbe Handlung im Sinne des § 73 …
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter die Annahme einer fortgesetzten Handlung stets für unzulässig erklärt (RGSt. 44, 223; 57, 140; 70, 243; BGH NJW 1953, 1034). - BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen …
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Die Rechtsprechung hat in ähnlichen Fällen bereits ausgeführt, dass es nicht im Sinne des § 52 StGB sei, dass sich derjenige, der unter solchen Umständen in eine einflussreiche Stellung gekommen sei, mit dem blossen Hinweis auf eine ihm drohende Leibes- oder Lebensgefahr der Verantwortung für seine Mitwirkung an schwersten Verbrechen solle entziehen können, ohne sein Äusserstes getan zu haben, sich von dieser Mitwirkung fernzuhalten (BGHSt 3, 271, 276; 1 StR 653/54 vom 22.April 1955 ). - BGH, 14.04.1953 - 1 StR 81/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter die Annahme einer fortgesetzten Handlung stets für unzulässig erklärt (RGSt. 44, 223; 57, 140; 70, 243; BGH NJW 1953, 1034). - RG, 11.07.1936 - 2/36
Ein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verbrechen nach dem § 176 Abs. 1 …
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter die Annahme einer fortgesetzten Handlung stets für unzulässig erklärt (RGSt. 44, 223; 57, 140; 70, 243; BGH NJW 1953, 1034). - BGH, 03.10.1958 - 2 StR 214/58
Erschiessung dreier Soldaten, die von einem SS-Wachtposten in der Unterkunft der …
Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Aus gleichen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof bereits die Tötung von drei in einem Zimmer nebeneinander aufgestellten Männern durch drei hintereinander abgegebene Feuerstösse aus der Pistole desselben Täters als drei selbständige Handlungen bewertet, weil gerade die natürliche wertbezogene Betrachtungsweise bei höchstpersönlichen Rechtsgütern die Zusammenfassung der mehreren Schüsse zu einer "rechtlichen" Einheit verbietet (2 StR 214/58 vom 3.Oktober 1958 ; vgl. auch OGHSt. 1, 155). - RG, 27.10.1922 - V 799/22
1. Zur Frage der Tateinheit und des Fortsetzungszusammenhangs bei strafbaren …
- BGH, 26.06.1951 - 1 StR 237/51
- BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56
Begriff der Heimtücke
- RG, 18.03.1924 - I 50/24
1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht …
- BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54
Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag - …
- BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Rechtsmittel
- BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel, …
- BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51
Rechtsmittel
- BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
- BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57
Erschiessung von etwa 20 Gestapohäftlingen in 4 Exekutionen im Keller des …
- RG, 29.01.1919 - V 1233/18
Muß nach § 264 Abs. 1 StPO. verfahren werden, wenn gemäß § 56 Abs. 2 StGB. die …
- RG, 21.11.1912 - I 1029/12
1. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise muß die Beratung und Abstimmung …
- LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66
Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …
Da es nach § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MilStGB allein auf die nach allem sicher vorhandene Kenntnis der Angeklagten von dem verbrecherischen Zweck der Massenerschiessung ankommt, ist unbeachtlich, ob die über ihnen stehenden Befehlsgeber und Befehlsmittler, also der Bataillonskommandeur Waldow, der Regimentskommandeur Montua, der Zeuge von dem B.-Z., Himmler und Hitler sich ihrerseits bewusst gewesen sind, einen verbrecherischen Befehl zu erteilen; denn eine etwaige Rechtsblindheit des befehlenden Vorgesetzten entbindet nach dem Sinn und Zweck der genannten Vorschrift den Befehlsempfänger gerade nicht von der eigenen strafrechtlichen Verantwortung für die Ausführung eines von ihm als verbrecherisch erkannten Befehls (BGHSt 15, 214; 4 StR 438/58 vom 13.3.1959 ).Insoweit muss der Untergebene eine von dem Werturteil des Befehlenden unabhängige Befragung seines eigenen Gewissens vornehmen und danach handeln (BGH 4 StR 438/58 vom 13.3.1959).
befohlene Durchführung der Massenerschiessung keine rechtmässige militärische Massnahme, sondern ein Verbrechen darstellte, so würde das, wie bereits zum Fall 1 unter Hinweis auf BGHSt 15, 214; 4 StR 438/58 vom 13.3.1959 ausgeführt, die Angeklagten nicht von der eigenen strafrechtlichen Verantwortung für die Ausführung der von ihnen zutreffend als Verbrechen erkannten Befehle entbinden.
Denn für eine psychische Beihilfe durch seelische Unterstützung reicht die blosse Anwesenheit eines durch seine Dienststellung hervorgehobenen Offiziers am Tatort aus, wenn dieser allein durch seine Anwesenheit während der Erschiessungsaktion infolge seiner mit der Dienststellung verbundenen Autorität die Bereitschaft der Untergebenen zum Gehorsam gegenüber dem rechtswidrigen Tötungsbefehl stärkt, ohne dass dieses Verhalten schon als eine bewusste Überwachung der Befehlsausführung anzusehen ist (vgl. dazu BGH, Urt. vom 13.3.1959 - 4 StR 438/58 S.22 ff. ).
- LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67
Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen. …
Im übrigen ist das Unwerturteil, aus einem niedrigen Beweggrund gehandelt zu haben, unangebracht gegenüber einem Angeklagten, dem die Befolgung eines Befehls in Dienstsachen in Kriegszeiten - wie er nach den folgenden Ausführungen hier vorliegt - zum Vorwurf gemacht wird, auch wenn er zur Nichtbefolgung verpflichtet war und deshalb bestraft werden müsste (vgl. BGH 4 StR 438/58, Urteil vom 13.3.1959, S.36 ).Die Opfer sind nicht in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch gehindert worden, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen, den Angreifer umzustimmen, in sonstiger Weise dem Anschlag auf ihr Leben zu begegnen oder die Durchführung wenigstens durch solche Bemühungen zu erschweren (vgl. BGHSt 11, 139, 143; BGH 4 StR 438/58, Urteil vom 13.3.1959).
Rechtfertigung findet die Anordnung auch nicht in einem Staats- oder Kriegsnotstand, denn die Häftlinge bildeten keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben der Bevölkerung (vgl. BGHSt 23, 103 = NJW 1969, 2105; BGH 4 StR 438/58, Urteil vom 13.3.1959 ).
- LG Hamburg, 25.02.1966 - 21/65
Paul Wenneker
Es folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dahingehend, dass es nicht darauf ankommt, dass der Befehlende sich bewusst war, einen Befehl zur Begehung eines Verbrechens zu erteilen und ob der Befehlsempfänger diese innere Einstellung erkannt hat, sondern dass es zur Kenntnis im Sinne des § 47 Abs. 1 Ziff.2 MStGB genügt, wenn der Untergebene weiss, dass die Ausführung des Befehles objektiv ein Verbrechen oder Vergehen darstellen würde (vgl. Urt. des BGH v. 6.3.1959, 4 StR 438/58 , insoweit nicht veröffentlicht, Urt. v. 30.9.60, 4 StR 242/60 , NJW 61/373 mit Anm. Jescheck = LM Nr. 4 zu § 47 MStGB mit Anm. Martin).b) Obwohl § 47 MStGB seinem Wortlaut nach eine positive Kenntnis vom verbrecherischen Inhalt des Befehls verlangt und keine Prüfung durch Untergebene fordert, neigt die neuere Rechtsprechung dazu, in besonders gearteten Ausnahmefällen dem Untergebenen bereits auf das Gefühl hin, dass ein Befehl nicht rechtens sei, eine Prüfungspflicht aufzubürden und ihm eine Verletzung dieser Pflicht strafrechtlich vorzuwerfen (vgl. Urt. d. BGH v. 13.2.51, 4 StR 32/50 ; LM Nr. 1 zu § 47 MStGB = NJW 51, 323; Urt. v. 6.3.59, 4 StR 438/58 ;… ähnlich Urt. v. 19.9.61, 5 StR 196/61 , GA 63/107, OLG Freiburg, Urt. v. 9.2.50 , JZ 51/85).
- LG Wuppertal, 30.04.1970 - 11 Ks 1/69
Erschiessung der Angehörigen zweier ziviler Arbeitskommandos nachdem mehrere …
Der Befehlsempfänger dürfe in den Grenzen des durch den Befehl betroffenen Bereichs die Richtung seines Verhaltens und die zur Befehlserfüllung erforderlichen Mittel im wesentlichen nicht mehr frei bestimmen (Entscheidung vom 13.März 1959 - 4 StR 438/58 ).Wer nach Anlage, Herkunft und Erziehung früher in der Lage war, den Zweck eines Befehls als verbrecherisch zu erkennen, wird nicht durch § 47 Abs. 1 Nr. 2 MStGB geschützt, wenn er - um politischer Ziele willen, die er gut heisst -, zu einem bestimmten Zeitpunkt beschlossen hat, sich dem Willen eines anderen ausnahmslos unterzuordnen, seinem "Führer" bedingungslosen Gehorsam zu versprechen und deshalb die Stimme seines Gewissens gegenüber dessen Befehlen schlechthin ausschaltet (BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 - 4 StR 438/58 vom 13.3.1959).
Unter gewissen Voraussetzungen hat das Völkerrecht zur Tatzeit die Zulässigkeit von Repressalien gegen die einheimische Bevölkerung anerkannt (BGH 3 StR 603/54 und 4 StR 438/58 vom 13.3.1959).
- LG München I, 19.12.1980 - Ks 314 Js 15264/78
Tötung in Krasnodar inhaftierter Partisanen, Angehöriger von Partisanen - …
Es ist nicht im Sinne des Entschuldigungsgrundes des Befehlsnotstandes, wenn alle diejenigen, die sich im Dritten Reich zur Führergarde ausbilden liessen und zu einflussreichen und leitenden Stellungen gekommen sind, sich mit dem blossen Hinweis auf eine ihnen drohende Leibes- oder Lebensgefahr der Verantwortung für ihre Mitwirkung an schwersten Verbrechen sollten entziehen können (vgl. BGHSt 3, 275; BGH Urt. vom 13.3.1959 - 4 StR 438/58 ;… BGH Urt. vom 16.3.1971 - 1 StR 687/70 ).Der Werdegang und die exponierte Stellung des Angeklagten im Dritten Reich - Gestapo-Chef in Salzburg, Kommandochef eines Einsatzkommandos - rechtfertigen es daher, von ihm auch ein erhöhtes Wagnis in dem Augenblick zu verlangen, in dem ihm unter Berufung auf Gehorsams- und Treuepflicht Verbrechen zugemutet werden (vgl. BGH Urt. vom 13.3.1959 - 4 StR 438/58).
- LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67
Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen …
Diese Einlassung ist aber ohnehin nicht geeignet, den Vorwurf der Heimtücke auszuräumen (vgl. die Urteile des BGH vom 22.Januar 1952 - 1 StR 485/51 - = BGHSt 2, 251 ff., 254 und vom 13.März 1959 - 4 StR 438/58 - = LM Nr. 46 zu § 211 StGB). - LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Otto Bradfisch
Diesen in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (vgl. insbesondere BGHSt 3, 271 (276); BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ; 4 StR 438/58 vom 13.3.1959 = LM Nr. 46 zu § 211 StGB; 4 StR 500/62 vom 29.3.1963 ) entwickelten Grundsätzen schliesst sich das Schwurgericht nach eigener Überprüfung an. - LG Waldshut-Tiengen, 26.04.1985 - Ks 1/64
Anordnung der Erschiessung von insgesamt 8 Fremdarbeitern durch Werwolf-Gruppen
Nach der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber nur Taten für straffrei erklären, die in einer ausweglosen Konfliktlage begangen wurden (BGH 4 StR 438/58, Urteil vom 13.3.1959 ). - LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67
Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von …
Bei der Vernichtungsaktion an der Synagoge wurde er deshalb nicht in Ausführung eines Befehls in Dienstsachen tätig (vgl. BGH LM Nr. 3 zu § 47 MStGB; 1 StR 321/56, Urteil vom 22.1.1957 ; 4 StR 438/58, Urteil vom 13.3.1959 . In der zuletzt genannten Entscheidung fordert der 4.Strafsenat zwar die hinreichend bestimmte Bezeichnung des Tuns, lässt es jedoch dahingestellt, ob sich das Gebot ohne eigene Wahl und Entscheidungen des Untergebenen in Handeln umsetzen lassen muss). - BGH, 18.07.1961 - 5 StR 101/61
Exekution von mindestens 300 in der ehemaligen Panzerkaserne-Süd in Berditschew …
Hingegen hält die Revision des Angeklagten K. die Anwendung des § 211 StGB auf die Haupttäter unter Berufung auf das auch vom Schwurgericht angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs 4 StR 438/58 vom 13. März 1959 nicht für haltbar, weil auch die als Haupttäter angesehenen SS-Führer nur unter dem Druck eines Befehls gehandelt hätten, dem sie sich nicht entziehen konnten. - BGH, 18.04.1961 - 1 StR 34/61
Voraussetzungen der Unterschlagung und Hehlerei - Verfahrensfehler als …
- BGH, 14.07.1961 - 4 StR 131/61
Rechtsmittel
- LG Hagen, 31.10.1960 - 11 Ks 1/57
Erschiessung eines Juden während des Zusammentreibens der jüdischen Einwohner von …
- LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71
Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes …
- LG Berlin, 09.03.1960 - 3 PKs 1/57
Exekution von mindestens 300 in der ehemaligen Panzerkaserne-Süd in Berditschew …
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