Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Rücktritts - Freiwilligkeit der Handlung als Voraussetzung des Rücktritts
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78
Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer …
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Darauf hingewiesen sei, daß es für die Anwendung des § 24 Abs. 2 Satz 2 StGB ohne Belang ist, ob der Angeklagte etwa noch mehr hätte tun können (BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78), sofern er nur ein ihm bekanntes und zur Verfügung stehendes Mittel benutzt hat, das aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985). - BGH, 15.08.1978 - 1 StR 327/78
Annahme bedingten Tötungsvorsatzes bei dosiertem Würgen - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Darauf hingewiesen sei, daß es für die Anwendung des § 24 Abs. 2 Satz 2 StGB ohne Belang ist, ob der Angeklagte etwa noch mehr hätte tun können (BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78), sofern er nur ein ihm bekanntes und zur Verfügung stehendes Mittel benutzt hat, das aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985). - BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79
Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Damit können die Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts erfüllt sein (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79), wenn der Angeklagte aus freien Stücken gehandelt hat.
- BGH, 12.09.1979 - 3 StR 201/79
Revisionsrechtliche Überprüfung des bedingten Tötungsvorsatzes
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Es kann dahinstehen, ob die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, von den Feststellungen getragen wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. September 1979 - 3 StR 201/79 - und vom 26. September 1979 - 3 StR 247/79). - BGH, 26.09.1979 - 3 StR 247/79
Beweisfindung bei Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Es kann dahinstehen, ob die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, von den Feststellungen getragen wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. September 1979 - 3 StR 201/79 - und vom 26. September 1979 - 3 StR 247/79). - BGH, 07.06.1978 - 5 StR 315/78
Vorliegen von tätiger Reue bei freiwilligem Rettungsversuch auf Grund von …
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Darauf hingewiesen sei, daß es für die Anwendung des § 24 Abs. 2 Satz 2 StGB ohne Belang ist, ob der Angeklagte etwa noch mehr hätte tun können (BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78), sofern er nur ein ihm bekanntes und zur Verfügung stehendes Mittel benutzt hat, das aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985). - BGH, 11.01.1980 - 3 StR 489/79
Freiwillige Verhinderung der Vollendung einer Tat - Rücktritt von der Tat bei …
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Denn der Angeklagte hat unabhängig davon, ob der Versuch beendet war oder nicht, durch seine Aufforderung das Opfer, das anderenfalls möglicherweise aus Furcht vor ihm länger im Schlafzimmer geblieben wäre, zum sofortigen Aufsuchen des Krankenhauses veranlaßt, wo andere Personen sein Leben retten sollten und tatsächlich gerettet haben (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79).
- BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88
Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der …
Ohne Belang ist zwar, ob sie objektiv mehr hätte tun können (BGH Strafverteidiger 1981, 396; BGH NStZ 86, 214; BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1982 - 4 StR 206/82), sofern sie nur das tat, was aus ihrer Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGHSt 33, 295, 301; BGH Strafverteidiger 1981, 396 und 514; BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 = bei Holtz MDR 1978, 985; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 439/80).
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