Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 30a Abs. 1 BtMG
Bewertungseinheit beim unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verdrängung der unerlaubten Einfuhr) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen des Tatbestandes des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge i.S.d. § 30a Abs. 1 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 30a Abs. 1
Vorliegen der Voraussetzungen des Tatbestandes des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge i.S.d. § 30a Abs. 1 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10
Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von …
Auszug aus BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12
Insoweit hat sich der Angeklagte wegen tateinheitlichen unerlaubten Erwerbs in (weiterer) Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln schuldig gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 1982 - 2 StR 38/82; vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10). - BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12
a) Da der Tatbestand des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne von § 30a Abs. 1 BtMG alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit verbindet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94, BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03), muss der Schuldspruch wegen unerlaubter bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hier entfallen. - BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)
Auszug aus BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12
a) Da der Tatbestand des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne von § 30a Abs. 1 BtMG alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit verbindet (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94, BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03), muss der Schuldspruch wegen unerlaubter bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hier entfallen. - BGH, 14.04.1982 - 2 StR 38/82
Auszug aus BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12
Insoweit hat sich der Angeklagte wegen tateinheitlichen unerlaubten Erwerbs in (weiterer) Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln schuldig gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 1982 - 2 StR 38/82; vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10).
- BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, …
Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel ist deshalb eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12, Rn. 4). - BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und …
Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, und vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12; vgl. zur Beihilfe BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 mwN, NStZ-RR 2003, 186). - BGH, 21.08.2018 - 3 StR 275/18
Schuldspruchänderung durch das Revisionsgericht
Als bloßer Teilakt geht die zugleich verwirklichte unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge insoweit im unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH NStZ-RR 2010, 216; BGH, Beschluss vom 6. November 2012, 4 StR 440/12, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 11. März 2003, 1 StR 50/03).Daneben ist zum Ausdruck zu bringen, dass ein weiterer Anteil von einem Drittel des Heroins zum Eigenverbrauch der Angeklagten A. und I. S. eingeführt wurde (vgl. zur Einfuhr eines Betäubungsmittelanteils unterhalb der Grenze zur nicht geringen Menge BGH, Beschluss vom 6. November 2012, 4 StR 440/12, Rn. 4, juris; vgl. zum Erwerb einer nicht geringen Menge zum Eigenverbrauch neben dem Erwerb einer nicht geringen Menge zum Handeltreiben Senat NStZ 2006, 173).
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