Rechtsprechung
| BGH, 26.08.1982 - 4 StR 444/82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen Hehlerei aufgrund eines Strafklageverbrauchs durch eine bereits erfolgte Verurteilung - Strafbarkeit wegen Hehlerei in Form des Absetzenhelfens nur bei Tätigkeiten für den Vortäter - Mitwirkungen für anderen Absetzer als Beihilfe zur ...
Papierfundstellen
- StV 1983, 279
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76
gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg
Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 444/82
Wird der Absatzhelfer nicht für den Vortäter, also nicht für denjenigen, der die Sache gestohlen hat, sondern für einen anderen Absetzer tätig, liegt in dieser Mitwirkung kein täterschaftliches Absetzenhelfen, sondern eine Beihilfe zur Hehlerhandlung des Absetzers (BGHSt 26, 358, 362).
- BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Nur in diesem Sinne sind auch die - teilweise allerdings mißverständlichen - Ausführungen auf der folgenden Seite der genannten Entscheidung sowie die Ausführungen im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 26. August 1982 - 4 StR 444/82 (= Strafverteidiger 1983, 279) zu verstehen. - BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84
Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des …
Auch bei der Absatzhilfe muß der Täter im Interesse und im Einverständnis mit dem Vortäter handeln (BGH, Beschluß vom 26. August 1982 - 4 StR 444/82). - BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91
Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und …
Sollte sich aufgrund der neuen Hauptverhandlung ergeben, daß der Angeklagte Z. eine Hehlerei (ausschließlich) in der Form des Absetzens oder der Absatzhilfe begangen hat, wird zu prüfen sein, ob die Unterstützungshandlungen des Angeklagten K. nicht lediglich als Beihilfe hierzu zu werten sind (vgl. BGHSt 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; 27, 45, 52 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 26, 259, 362 [BGH 17.12.1975 - 3 StR 4/711]; BGH StV 1989, 435 und 1983, 279). - BGH, 14.07.1983 - 4 StR 302/83
Absatzhilfe durch Abreißen früherer Preisschilder an der gestohlenen Ware - …
Mit Recht rügt die Beschwerdeführerin ferner, daß die Strafkammer das Verhalten der Angeklagten im Zusammenhang mit dem Abholen der Pelze durch Aldenkott und Scheibe nur als Unterstützungshandlung zugunsten ihres Ehemannes, also unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Absetzenhelfens gewürdigt und nicht geprüft hat, ob nicht eine Beihilfe zur Hehlerei vorliegt (BGHSt 26, 358, 362; BGH, Beschluß vom 26. August 1982 - 4 StR 444/82 - vgl. ferner LK § 259 StGB Rdn. 29 und 31).
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