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| BGH, 21.11.1957 - 4 StR 452/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56
Strafbarkeit bei Einstieg in ein Gebäude mit Mundraubvorsatz und Entwendung …
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - 4 StR 452/57
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1956, 1526 steht dem nicht entgegen.
- BGH, 17.02.1959 - 1 StR 685/58
Rechtsmittel
Wie das Reichsgericht in den Entscheidungen RGSt 30, 67; 53, 198; 68, 197; JW 1938, 2892, 2893 u.a. und, ihm folgend, der Bundesgerichtshof in den nicht veröffentlichten Entscheidungen 4 StR 385/52 vom 27. November 1952, 4 StR 452/57 vom 21. November 1957 und 5 StR 309/56 vom 6. November 1956 sowie in der Entscheidung 5 StR 157/58 vom 20. Juni 1958 (LM Nr. 2 zu § 243 StGB = NJW 1958, 1243 Nr. 14) ausgesprochen haben, macht sich derjenige, der es zunächst auf die Wegnahme einer die Grenzen des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB übersteigende Menge von Lebens- und Genußmitteln oder sonstigen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Verbrauchs oder auf die Wegnahme anderer Sachen abgesehen hat, dann aber nur eine geringe Menge von Gegenständen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 5 zum alsbaldigen Verbrauch mitnimmt, nicht des vollendeten (schweren) Diebstahls, sondern des versuchten (schweren) Diebstahls in Tateinheit mit Mundraub schuldig.
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