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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18303
BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86 (https://dejure.org/1986,18303)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1986 - 4 StR 462/86 (https://dejure.org/1986,18303)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1986 - 4 StR 462/86 (https://dejure.org/1986,18303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Brandstiftung und wegen Sachbeschädigung - Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Vollzug einer Strafe vor einer Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86
    Dies setzt bei einer langen Freiheitsstrafe in der Regel entweder die Erwartung voraus, daß es im Laufe der Vollstreckung zu einem Wechsel der Vollzugsart kommen wird (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]), oder die Feststellung, es sei für den Maßregelvollzug notwendig, daß er der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehe (BGH NStZ 1986, 140).

    Bei ihnen soll auf diese Weise das Problembewußtsein verstärkt und der Wunsch geweckt werden, die eigene Lage durch Mitarbeit bei der Therapie in der Entziehungsanstalt zu verbessern (BGH NStZ 1986, 139).

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86
    Diese Änderung gilt auch für das anhängige Verfahren (BGH, Urteil vom 3. Juli 1986-4 StR 287/86; BGH, Beschluß vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86).

    Denn die Umkehr der Reihenfolge der Vollstreckung muß im Einzelfall bessere Aussichten einer Heilung des Täters versprechen (BGH NStZ 1985, 571; BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86).

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86
    Dies setzt bei einer langen Freiheitsstrafe in der Regel entweder die Erwartung voraus, daß es im Laufe der Vollstreckung zu einem Wechsel der Vollzugsart kommen wird (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]), oder die Feststellung, es sei für den Maßregelvollzug notwendig, daß er der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehe (BGH NStZ 1986, 140).
  • BGH, 09.01.1986 - 4 StR 616/85

    Vollzug der Strafe - Strafe vor Maßregel - Strafe als Vorstufe der Maßregel - …

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86
    Die Anordnung der Vorwegvollziehung der Strafe ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1985, 571; StV 1986, 154) grundsätzlich nur statthaft, wenn sie bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung als sinnvolle Vorstufe der Maßregel für deren Zweck notwendig erscheint.
  • BGH, 31.07.1986 - 4 StR 418/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung - Revision aufgrund …

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86
    Diese Änderung gilt auch für das anhängige Verfahren (BGH, Urteil vom 3. Juli 1986-4 StR 287/86; BGH, Beschluß vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86).
  • BGH, 23.10.1986 - 1 StR 559/86

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Vollzug von Strafe vor …

    Die Neuregelung, die nach § 2 Abs. 6 StGB, § 354 a StPO auch für das anhängige Verfahren gilt, ermöglicht es nunmehr auch, schon im Urteil anzuordnen, einen Teil der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen, wenn die sachlichen Voraussetzungen für eine Änderung der in § 67 Abs. 1 StGB bestimmten Reihenfolge der Vollstreckung gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86, vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86 - und vom 18. September 1986 - 4 StR 462/86 - …sowie Urt. vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86; vgl. ferner Maul/Lauven NStZ 1986, 397).
  • BGH, 28.11.1986 - 4 StR 596/86

    Gaspistole keine Schusswaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch …

    Diese Erwägung ist im Grundsatz zutreffend und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH MDR 1985, 1041; Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86; Beschluß vom 18. September 1986 - 4 StR 462/86).
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