Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 211 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB
Versuchter Mord (Rücktritt: Rücktrittshorizont, maßgeblicher Zeitpunkt, unbeendeter Versuch, Korrektur des Rücktritthorizonts) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Mordes; Begründung der Adhäsionsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 211 StGB
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Mordes; Begründung der Adhäsionsentscheidung - IWW
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch des Mordes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch des Mordes
- rechtsportal.de
Beweiswürdigung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch des Mordes
- datenbank.nwb.de
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Mordes; Begründung der Adhäsionsentscheidung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 15.07.2021 - 6 Ks 2670 Js 23996/20
- BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21
Papierfundstellen
- StV 2023, 308
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21
Maßgeblich ist insoweit grundsätzlich der Zeitpunkt nach der letzten Ausführungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 ? 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569, 570 mwN), hier also der Zeitpunkt, als der Angeklagte nach der Kollision seines Fahrzeugs mit dem Nebenkläger (zunächst) davonfuhr.Unerörtert bleibt insbesondere, ob der Angeklagte wahrnahm, dass der Nebenkläger noch in der Lage war, sich von dem Ort der Kollision aus eigener Kraft zu entfernen, was für einen unbeendeten Versuch sprechen könnte, von dem der Angeklagte gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB durch bloßes Nichtweiterhandeln zurücktreten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 ? 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569, 570 mwN).
Zwar kann für die Frage des strafbefreienden Rücktritts ausnahmsweise auch ein späterer Zeitpunkt als derjenige unmittelbar nach der letzten Ausführungshandlung maßgeblich werden, wenn der Täter den Eintritt des Erfolges nach seiner Tathandlung zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen (sog. Korrektur des Rücktrittshorizonts; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 ? 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569, 570; Beschluss vom 23. Juni 2020 ? 5 StR 601/19, NStZ-RR 2020, 272).
- BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18
Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte); …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21
Da das Urteil auch im Übrigen aufzuheben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen ist, ist dem Tatgericht Gelegenheit zu geben, auch über den zivilrechtlichen Teil der Sache insgesamt neu zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 ? 4 StR 170/18, juris Rn. 36). - BGH, 12.02.2020 - 2 StR 5/20
Grundsätze der Strafzumessung (Verbot der Doppelverwertung); sexueller Übergriff …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21
Das Landgericht hat es versäumt, seine Entscheidung über den mit dem Adhäsionsantrag geltend gemachten materiellen Schadensersatz auch nur ansatzweise zu begründen, so dass dem Senat eine Überprüfung der Entscheidung unmöglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 ? 2 StR 5/20, juris Rn. 8 mwN).
- BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19
Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21
Zwar kann für die Frage des strafbefreienden Rücktritts ausnahmsweise auch ein späterer Zeitpunkt als derjenige unmittelbar nach der letzten Ausführungshandlung maßgeblich werden, wenn der Täter den Eintritt des Erfolges nach seiner Tathandlung zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen (sog. Korrektur des Rücktrittshorizonts; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 ? 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569, 570; Beschluss vom 23. Juni 2020 ? 5 StR 601/19, NStZ-RR 2020, 272). - BGH, 13.10.2021 - 4 StR 121/21
Adhäsionsverfahren (Grundsätze der StPO; Entschädigungsanspruch: Strengbeweis; …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21
Zudem hat es insoweit die Beweisanforderungen im Adhäsionsverfahren verkannt, indem es den Ersatz des materiellen Schadens allein unter Verweis auf den unstreitig gebliebenen Vortrag des Adhäsionsklägers zugesprochen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 ? 4 StR 121/21, NStZ-RR 2022, 29). - BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20
Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21
b) Diese Ausführungen sind schon deshalb durchgreifend rechtsfehlerhaft, weil sich die Urteilsfeststellungen zum subjektiven Vorstellungsbild des Angeklagten, zum sog. Rücktrittshorizont, nicht verhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 ? 4 StR 514/20 mwN).
- BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Anstiftung zum …
Da sich aus ihnen - ebenso wie aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe - überdies nichts zum Vorstellungsbild des Angeklagten zum Zeitpunkt seines Nichtweiterhandelns ergibt (…vgl. st. Rspr. zum maßgeblichen Rücktrittshorizont, etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 451/17, StV 2018, 717 Rn. 10 mwN; vom 7. Juli 2022 - 4 StR 469/21, VRS 143, 153, 154), lässt sich aufgrund der bisherigen Urteilsgründe ein strafbefreiender Rücktritt nicht ausschließen. - BGH, 30.07.2024 - 4 StR 275/24
Gefährliche Körperverletzung (Versuch: Rücktritt, Rücktrittshorizont)
Feststellungen zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten nach seiner letzten Ausführungshandlung, dem sog. Rücktrittshorizont, fehlen (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 4 StR 215/23 Rn. 9; vom 7. Juli 2022 - 4 StR 469/21 Rn. 6, jew. mwN).
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