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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1995 - 4 StR 47/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5436
BGH, 16.02.1995 - 4 StR 47/95 (https://dejure.org/1995,5436)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1995 - 4 StR 47/95 (https://dejure.org/1995,5436)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 4 StR 47/95 (https://dejure.org/1995,5436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer anderen Straftat - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StPO § 400

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 285
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines …

    Die vorgenommene Handlung muss - anders als festgestellt - das Mittel zur Ermöglichung der Tat, sie darf nicht die Tat selbst sein (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1995 - 4 StR 47/95, juris Rn. 3).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

    Schwere Brandstiftung; Ermöglichen einer anderen Straftat …

    Da hier die Widerstandshandlung aus der Sicht des Täters nicht durch den gefährlichen Eingriff ermöglicht oder zumindest erleichtert wird, vielmehr objektiv und nach der Vorstellung des Täters eine einheitliche Tat vorliegt, ist § 315b Abs. 3 i. V. m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB nicht erfüllt (BGH NZV 1995, 285).
  • OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06

    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der …

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (NZV 1995, 285) eine Anwendung dieser Bestimmungen in einem Fall verneint, in dem der Eingriff in den Straßenverkehr zugleich die strafbare Handlung konstituierte; es reicht aber aus, dass der Eingriff Mittel der weiteren Straftat ist, mit dieser also nicht vollständig zusammenfällt (… vgl. LR-König StGB 11. Aufl. § 315 Rn. 116).
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