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| BGH, 03.11.1992 - 4 StR 472/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision - Versagung rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89
Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des …
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 4 StR 472/92
Die hierdurch bewirkte mögliche Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag vom 22. Oktober 1992 nachzuholen (vgl. BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 m.w.N.).
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Äußerungsrecht des …
Der Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1992 (4 StR 472/92) steht nicht entgegen. - BGH, 02.05.2018 - 2 StR 409/17
Begründetheit einer Anhörungsrüge wegen fehlender Zustellung eines …
War zur Zeit der Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO die Frist zur Abgabe einer Gegenerklärung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) hinsichtlich eines von mehreren Verteidigern noch nicht abgelaufen, rechtfertigt die möglicherweise erfolgte Versagung rechtlichen Gehörs, die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag nachzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1992 - 4 StR 472/92).
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