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Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2693
BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95 (https://dejure.org/1995,2693)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1995 - 4 StR 474/95 (https://dejure.org/1995,2693)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1995 - 4 StR 474/95 (https://dejure.org/1995,2693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95
    Für diese Abgrenzung kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung in seiner subjektiven Vorstellung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält ("Rücktrittshorizont"), oder ob er zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht damit rechnet (…BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29 m.w.N.) und die Vollendung aus Sicht des Täters noch möglich erscheint (BGHSt 39, 221, 227).
  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95
    In diesem Falle würde der Annahme von "Freiwilligkeit" des Rücktritts auch nicht grundsätzlich entgegenstehen, daß der Angeklagte im Falle weiterer Ausführung seines Tötungsvorhabens aufgrund der Anwesenheit mehrerer anderer Personen mit seiner alsbaldigen Festnahme hätte rechnen müssen; diese Gefahr hatte auch bei der bis dahin erfolgten Tatausführung bestanden, ohne daß ihn dies von der Tatbegehung abgehalten hatte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94

    Versuch - Totschlag - Lebensgefährliche Verletzungen

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95
    Für diese Abgrenzung kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung in seiner subjektiven Vorstellung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält ("Rücktrittshorizont"), oder ob er zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht damit rechnet (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29 m.w.N.) und die Vollendung aus Sicht des Täters noch möglich erscheint (BGHSt 39, 221, 227).
  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89

    Zulässigkeit der Verurteilung wegen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" - Annahme …

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95
    a) Falls es erneut zu einer Verurteilung wegen des Waffendelikts kommt, wird die Strafkammer den "Verstoß gegen das Waffengesetz" je nach der Begehungsform im einzelnen rechtlich einzuordnen haben, nämlich den - jeweils unerlaubten - Erwerb der Waffe, oder, soweit dieser nicht nachweisbar ist, das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über sie sowie tateinheitlich dazu das Führen derselben (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a Führen 1; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 530;… Steindorf Waffenrecht 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 2 und 36 f).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 69/91

    Folgen einer nicht erfolgten Auseinandersetzung eines Schwurgericht mit der Frage …

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95
    Ein sofortiges Aufstehen und ein unauffälliges Gehen hätte beim Angeklagten eine Änderung seiner bis dahin etwa bestehenden Vorstellung bewirken können, alles zur Erfolgserreichung Notwendige getan zu haben (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 24).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Dieses hätte hier einer Erörterung insbesondere deshalb bedurft, weil der Vater der Angeklagten sogleich nach dem Messerstich versuchte zu fliehen und, obgleich ihn die Angeklagte "wiederholt" auf das Sofa drückte, schließlich aufstehen und trotz seiner - vermeintlich lebensgefährlichen - Verletzung ohne besondere Schwierigkeiten seine Wohnung verlassen konnte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99

    Rückritt vom Versuch; Beendeter und unbeendeter Versuch

    Das Schwurgericht hat nicht erkennbar geprüft, ob der Angeklagte vom Versuch des Totschlags mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist, obwohl nach den getroffenen Feststellungen dazu Anlaß bestand (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17, 24 und 31).

    Wegen der unterschiedlichen Rücktrittsvoraussetzungen muß dies eindeutig geklärt werden (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31).

    Rn. 5 Die Feststellung des Landgerichts, daß das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage war, vom Tatort wegzulaufen, spricht eher gegen den Eindruck eines möglicherweise tödlich Getroffenen und damit gegen einen beendeten Versuch (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17 und 31;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 4 a).

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98

    Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen …

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Täter, der nach der letzten Ausführungshandlung den Erfolgseintritt zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber erkennt, daß er sich geirrt hat, durch Abstandnahme von weiteren möglichen Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurücktreten kann (BGHSt 36, 224 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89]; 39, 221, 227, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25, 31; BGH StV 1996, 23; 1997, 128); der Versuch ist dann im Ergebnis unbeendet.
  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01

    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Unbeendeter Versuch; (Korrigierter) …

    Ein solcher Umstand kann geeignet sein, die Vorstellung des Täters, alles zur Erreichung des gewollten Erfolges getan zu haben, zu erschüttern (BGH, Beschl. v. 29. August 1995 - 4 StR 474/95).
  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …

    In dem angefochtenen Urteil fehlen Ausführungen zu der für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts entscheidenden Frage, welche Vorstellungen sich der Angeklagte unmittelbar nach den Schüssen von den Verletzungen des Opfers gemacht hat, insbesondere, ob er zu diesem Zeitpunkt von deren tödlicher Wirkung ausgegangen ist ("Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Versuch, unbeendeter 16, 17 und 31).
  • BGH, 10.11.2005 - 4 StR 337/05

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlages (unbeendeter Versuch)

    Ein unbeendeter Versuch ist nach ständiger Rechtsprechung dann gegeben, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges rechnet und die Vollendung aus seiner Sicht noch möglich erscheint (vgl. BGHSt 39, 221, 227 m.w.N.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31); ein beendeter Versuch liegt dagegen vor, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt in seiner subjektiven Vorstellung den Erfolgseintritt für möglich hält (…vgl. BGHSt aaO; 31, 170, 171) oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewaltanwendungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (vgl. BGHSt 40, 304 f.).
  • BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter, …

    Diese Kenntnis versteht sich aber nicht von selbst, wenn das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen; in einem solchen Fall bedürfen die Vorstellungen des Täters besonders eingehender Erörterung (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31; BGH NStZ 1999, 20).
  • BGH, 06.06.2001 - 3 StR 177/01

    Rücktritt vom Versuch; Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs

    Damit mußte sich das Landgericht auseinandersetzen, weil in einem solchen Fall die Vorstellungen des Täters besonders eingehender Erörterung bedürfen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31).
  • BGH, 22.10.2015 - 2 StR 273/15

    Rücktritt vom Versuch (Anforderungen an die Darstellungen im Urteil: …

    Dass der Geschädigte nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage war, weiter zu laufen und die Straße zu überqueren, spricht eher gegen den Eindruck eines möglicherweise tödlich Getroffenen und damit gegen einen beendeten Versuch (Senat…, Beschluss vom 12. Oktober 1988 - 2 StR 531/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17; BGH, Beschluss vom 29. August 1995 - 4 StR 474/95, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31).
  • BGH, 21.03.2001 - 3 StR 535/00

    Rücktritt vom Versuch einer Straftat; Beendeter und unbeendeter Versuch

    Diese Kenntnis versteht sich aber nicht von selbst, wenn das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen und nur kurze Zeit später sich in einen Kampf mit dem Angeklagten einzulassen; in einem solchen Fall bedürfen die Vorstellungen des Täters besonders eingehender Erörterung (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31; BGH bei Altvater NStZ 1999, 20).
  • BGH, 15.03.2000 - 2 StR 42/00

    Rückritt vom versuchten Totschlag

  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 362/97
  • BGH, 06.08.1998 - 4 StR 354/98

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Totschlagsversuch - …

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