Rechtsprechung
| BGH, 11.11.2008 - 4 StR 480/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 3 StPO; § 22 Nr. 5 StPO
Mitwirkung eines befangenen oder ausgeschlossenen Richters (Besorgnis der Befangenheit: Telefonat mit dem Sachverständigen außerhalb der Hauptverhandlung; verworfenes Ablehnungsgesuch); Ausschluss des Richters bei Vernehmung als Zeuge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eines Verteidigers gegen den Vorsitzenden der Strafkammer i.F.d. nicht sofortigen Entscheidung über einen auf die Vernehmung einer Glaubhaftigkeitsgutachters gerichteten Beweisantrags
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1287
- NStZ-RR 2009, 85
- NStZ-RR 2011, 99
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im …
Hingegen tritt die Ausschlusswirkung nicht schon dann ein, wenn eine Vernehmung des Richters als Zeuge --wie hier-- in Betracht kommt (ebenso Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. November 2008 4 StR 480/08, Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungsreport Strafrecht 2009, 85, zur gleichlautenden Regelung des § 22 Nr. 5 StPO). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2025 - 10 A 2691/24
Baugenehmigung; Carport; bauliche Anlage; Vergleich; Auslegung; Zeuge Aussage; …
Rn. 40 Vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - I WB 161.77 -, juris Rn. 18; so auch BFH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - X B 143/17 -, juris Rn. 29, und vom 22. September 2008 - II B 25/08 -, juris Rn. 3, BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 4 StR 480/08 -, juris (zur gleichlautenden Regelung des § 22 Nr. 5 StPO), und BAG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 -, juris Rn. 35.
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