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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2006 - 4 StR 484/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10297
BGH, 05.12.2006 - 4 StR 484/06 (https://dejure.org/2006,10297)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2006 - 4 StR 484/06 (https://dejure.org/2006,10297)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 4 StR 484/06 (https://dejure.org/2006,10297)
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  • HRR Strafrecht

    § 460 StPO; § 55 StGB
    Gebotene nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung; Zeitpunkt beim Strafbefehl)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - 4 StR 484/06
    Rn. 4 Daraus ergibt sich, dass allein von dem Strafbefehl vom 10. März 2005 eine Zäsurwirkung ausgehen kann (vgl. BGHSt 32, 190, 193: "Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung").
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - 4 StR 484/06
    Rn. 5 Dass dieser Strafbefehl hinsichtlich des Totschlags eine Zäsur bildet, liegt jedoch nach den bisherigen Feststellungen fern, denn bei einer Verurteilung durch Strafbefehl ist eine Straftat nur dann im Sinne des § 55 Abs. 1 StGB vor der früheren Verurteilung begangen worden ist, wenn sie in die Zeit vor Unterzeichnung des Strafbefehls durch den Richter fällt (vgl. BGHSt 33, 230, 232).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

    Rn. 2 Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06 - im Ausspruch über die beiden Gesamtfreiheitsstrafen mit den Feststellungen aufgehoben und die weiter gehende Revision verworfen.
  • BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Beurteilung der Gesamtstrafenlage: …

    Zwar ist das Landgericht im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen ist, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06, Rn. 4; vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00; BGH…, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12, Rn. 8; Sander, NStZ 2016, 584, 587).
  • BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zweifelssatz: nicht exakt feststehende …

    Bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, ist bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2006 ? 4 StR 484/06 Rn. 4; Beschluss vom 3. Juli 2000 ? 5 StR 230/00;… Beschluss vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20 Rn. 6).
  • BGH, 25.02.2026 - 5 StR 612/25
    Rn. 6 Zwar ist bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, bei nicht exakt feststehender Tatzeit - so wie hier - im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20, NStZ-RR 2020, 378 f.; vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06 Rn. 4; vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00;… vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12 Rn. 8).
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