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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2021 - 4 StR 485/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6078
BGH, 03.03.2021 - 4 StR 485/20 (https://dejure.org/2021,6078)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - 4 StR 485/20 (https://dejure.org/2021,6078)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - 4 StR 485/20 (https://dejure.org/2021,6078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Einziehung eines zu hohen Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 421 Abs. 1 Nr. 3
    Revision wegen Einziehung eines zu hohen Wertes von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.2020 - 2 StR 546/19

    Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts wegen Begründung der Revision i.R.d. …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 4 StR 485/20
    Denn ausweislich der Urteilsgründe gelangte ein Teil der nicht aus Bargeld bestehenden Diebesbeute an die Geschädigten zurück, sodass deren hierauf bezogener Ersatzanspruch gegen den Angeklagten - in einer den Urteilsfeststellungen allerdings nicht zu entnehmenden Höhe - teilweise erloschen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 2 StR 546/19 Rn. 2).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 139/22

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Der Strafausspruch war dahingehend klarzustellen, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 4 StR 485/20 Rn. 5).
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