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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,183
BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90 (https://dejure.org/1991,183)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1991 - 4 StR 485/90 (https://dejure.org/1991,183)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 4 StR 485/90 (https://dejure.org/1991,183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Rechtsnorm eingelegten Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (88)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
    Wenn ein Rechtsmittel des Nebenklägers aber nicht angibt, daß eine Rechtsnorm, deren Verletzung zum Anschluß als Nebenkläger berechtigen würde, nicht oder nicht richtig angewandt worden sei, ist es unzulässig (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2 und § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 07.10.1987 - 3 StR 424/87

    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen unzulässigem Revisionsbegehren

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
    Wenn ein Rechtsmittel des Nebenklägers aber nicht angibt, daß eine Rechtsnorm, deren Verletzung zum Anschluß als Nebenkläger berechtigen würde, nicht oder nicht richtig angewandt worden sei, ist es unzulässig (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2 und § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei …

    Wird eine derartige Präzisierung nicht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH…, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07 Rn. 13; Beschlüsse vom 30. Januar 1991 - 4 StR 485/90 Rn. 3 f. und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 459/08).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig …

    Damit hat die Nebenklägerin schließlich erklärt, sie verfolge das Ziel ihrer Rechtsmittel gegen das erste tatrichterliche Urteil weiter, nämlich eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes zu erreichen (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2), und hat - wie von § 400 Abs. 1 StPO geboten - auch klargestellt, dass sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung der Schuldsprüche wegen einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Damit hat sie nicht, wie im Blick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
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