Rechtsprechung
| BGH, 12.02.2009 - 4 StR 488/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 13 StGB
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Unterlassungsdelikt; Garantenstellung aus Ingerenz (Bestärkung eines anderen zur Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 13
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe durch Unterlassen zur Tat eines aktiv Handelnden ; Mittäterschaft bzgl. sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung i.F.d. Quälens eines Mitgefangenen
- opinioiuris.de
Justizvollzugsanstalt Dortmund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 13
Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe durch Unterlassen zur Tat eines aktiv Handelnden; Mittäterschaft bzgl. sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung i.F.d. Quälens eines Mitgefangenen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Herrschaft durch Nichtstun? Zur Beteiligung durch Unterlassen (Dr. Christian Becker; HRRS 6/2009, S. 242 ff.)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Psychische Ingerenz und Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Beteiligung durch Unterlassen
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 321
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …
Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 4 StR 488/08
Zum anderen kommt Mittäterschaft des Unterlassenden in Betracht, wenn dieser - neben dem aktiv Handelnden - "Herr des Geschehens" war, er also die Tatherrschaft hatte (vgl. BGHSt 11, 268, 272; 37, 289, 293;… ähnlich LK-Weigend aaO § 13 Rdn. 94 f.; Hoffmann-Holland ZStW 2006, 620, 623 f, 629 ff. m.w.N.). - BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 4 StR 488/08
Zum anderen kommt Mittäterschaft des Unterlassenden in Betracht, wenn dieser - neben dem aktiv Handelnden - "Herr des Geschehens" war, er also die Tatherrschaft hatte (vgl. BGHSt 11, 268, 272; 37, 289, 293;… ähnlich LK-Weigend aaO § 13 Rdn. 94 f.; Hoffmann-Holland ZStW 2006, 620, 623 f, 629 ff. m.w.N.). - BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des …
Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 4 StR 488/08
War sie dagegen davon geprägt, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmenden Einfluss unterlag - im Willen unterordnete und ließ er das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg lediglich ablaufen, spricht dies für eine bloße Beteiligung als Gehilfe (BGH NStZ 1992, 31 m.w.N.;… weitere Nachweise bei Fischer StGB 56. Aufl. § 13 Rdn. 51a und LK-Weigend StGB 12. Aufl. § 13 Rdn. 83, 93).
- BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16
Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung, …
ff) Ebenfalls nicht zu beanstanden ist, dass das Landgericht die Angeklagten jeweils als Täter der Unterlassungstaten verurteilt hat (vgl. zu den Kriterien BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 488/08, NStZ 2009, 321 f. mwN). - BGH, 07.10.2025 - 3 StR 11/25
"Psychisch vermittelte Hilfeleistung": Strafbarkeit der Eltern bei …
So ermöglichen die getroffenen Feststellungen nicht die abschließende Beurteilung, ob die Angeklagte den Todeserfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindern oder mehr als nur geringfügig verzögern können, sie Mittäterin oder Gehilfin war (zu Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassen s. BGH, Urteile vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, NStZ 1992, 31; vom 12. Februar 2009 - 4 StR 488/08, NStZ 2009, 321 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 126/18, NStZ 2019, 341), sich ihr Vorsatz - was allerdings naheliegt - auf den Todes-, nicht nur einen Körperverletzungserfolg erstreckte (vgl. UA S. 114) und sie sich das Mordmerkmal der Heimtücke zurechnen lassen muss (zur Möglichkeit eines "Heimtücke-Mordes" durch Unterlassen s. BGH…, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 204/09, juris Rn. 5;… Fischer/Fischer, StGB, 72. Aufl., § 211 Rn. 45;… LK/Rissing-van Saan/Zimmermann, StGB, 13. Aufl., § 211 Rn. 127 mwN). - BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11
Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer …
War sie dagegen davon geprägt, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmenden Einfluss unterlag - im Willen unterordnete und ließ er das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg lediglich ablaufen, spricht dies für eine bloße Beteiligung als Gehilfe (vgl. BGH NStZ 2009, 321; NStZ 1992, 31;… weitere Nachweise bei Fischer aaO § 13 Rdn. 51a).
- OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11
Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo
Rn. 7 Für die Mittäterschaft der Angeklagten K. und D. kommt es deshalb nicht entscheidend auf die möglicherweise zu bejahende Frage an, ob sie aus ihrer Position im Zoo heraus oder auf Grund ihrer Unterschrift vom 2. April 2008 (Ingerenz) verpflichtet waren, die Tötung der Tiger zu verhindern und dies pflichtwidrig unterließen (vgl. zur Mittäterschaft durch Unterlassen BGH NStZ 1992, 31; 2009, 321, 322). - BGH, 15.05.2018 - 3 StR 130/18
Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen (Abgrenzung von Mittäterschaft …
War sie dagegen davon geprägt, dass er sich dem Handelnden, etwa weil er dessen bestimmenden Einfluss unterlag, im Willen unterordnete, und ließ er das Geschehen ohne innere Beteiligung lediglich ablaufen, spricht dies für eine bloße Beteiligung als Gehilfe (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 488/08, NStZ 2009, 321, 322; Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380). - LG Hamburg, 08.06.2023 - 604 Ks 10/21
Arzthaftungsrecht: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Abweichung …
Vielmehr hat er die Operationstätigkeit des Angeklagten Dr. B. unter den defizitären Rahmenbedingungen durchgehend, und somit auch im Hinblick auf den Eingriff beim Geschädigten, ohne eine erkennbare innere Beteiligung schlicht ablaufen lassen (vgl. zu diesen Abgrenzungskriterien zwischen Mittäterschaft und Beihilfe durch Unterlassen BGH, NStZ 2019, 341, 341 f. RdNr. 7; NStZ 2009, 321, 322). - BGH, 12.09.2023 - 4 StR 123/23
Freiheitsberaubung (Garantenstellung: Ingerenz, vorangegangenes Bestärken …
Dieses seinerseits pflichtwidrige vorangegangene Tun bestärkte die anderen an der Praxis beteiligten Beschäftigten in ihrem Vorgehen und erhöhte so die Gefahr für das Rechtsgut der Freiheit der Bewohner, was eine Erfolgsabwendungspflicht des Angeklagten begründete (vgl. zur Ingerenz durch vorangegangenes Bestärken Dritter BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 488/08, NStZ 2009, 321, 322; Urteil vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294, 296).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".