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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,248
BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über die Kosten einer Revision der Staatsanwaltschaft - Einlegung des Rechtsmittels zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten - Bereinigung der Strafrechtspflege von einem grundgesetzwidrigen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 268
  • NJW 1963, 820
  • MDR 1963, 519
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Das zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht in Düsseldorf hält das Rechtsmittel für begründet, weil das Bundesverfassungsgericht die §§ 71 StVZO, 49 StVO für nichtig erklärt hat (vgl. NJW 1962, 1563 Nr. 1 = VRS 23, 81; NJW 1962, 1563 Nr. 2 = VRS 23, 165), und will das angefochtene Urteil aufheben sowie den Schuldspruch dahin berichtigen, daß der Angeklagte nach §§ 2 StVZO, 23 StVO, 21 StVG verurteilt wird.

    § 21 StVG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar, jedenfalls soweit er Zuwiderhandlungen gegen die über den Straßenverkehr zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen und Plätzen erlassenen Rechts Verordnungen mit Strafe bedroht (BVG in NJW 1962, 1563 Nr. 3 = VRS 23, 161).

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Das zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht in Düsseldorf hält das Rechtsmittel für begründet, weil das Bundesverfassungsgericht die §§ 71 StVZO, 49 StVO für nichtig erklärt hat (vgl. NJW 1962, 1563 Nr. 1 = VRS 23, 81; NJW 1962, 1563 Nr. 2 = VRS 23, 165), und will das angefochtene Urteil aufheben sowie den Schuldspruch dahin berichtigen, daß der Angeklagte nach §§ 2 StVZO, 23 StVO, 21 StVG verurteilt wird.
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvR 174/62

    Verfassungswidrigkeit des § 49 StVO

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Das zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht in Düsseldorf hält das Rechtsmittel für begründet, weil das Bundesverfassungsgericht die §§ 71 StVZO, 49 StVO für nichtig erklärt hat (vgl. NJW 1962, 1563 Nr. 1 = VRS 23, 81; NJW 1962, 1563 Nr. 2 = VRS 23, 165), und will das angefochtene Urteil aufheben sowie den Schuldspruch dahin berichtigen, daß der Angeklagte nach §§ 2 StVZO, 23 StVO, 21 StVG verurteilt wird.
  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Dadurch wird aber die Vorlegungspflicht nicht berührt, solange dieser Senat nicht erklärt, an seiner abweichenden Ansicht nicht mehr festzuhalten (vgl. BGHSt 14, 319).
  • BGH, 07.07.1961 - 4 StR 167/61
    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels auch in diesem Fall deshalb aufzuerlegen, weil er durch seine Zuwiderhandlung Strafe verdient hat und der Strafausspruch infolge der Berichtigung der Urteilsgrundlage im Ergebnis aufrechterhalten wird, würde der sachlichen Gerechtigkeit widersprechen, die auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen von ausschlaggebender Bedeutung ist (4 StR 167/61 vom 7. Juli 1961 in NJW 1961, 1878, 1879 [BGH 07.07.1961 - 4 StR 167/61] unter 2; vgl. auch RGSt 60, 189, 191 unter 3).
  • RG, 18.02.1898 - 351/98

    Wie ist über die Kosten der Revisionsinstanz zu entscheiden, wenn das von der …

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    In aller Regel hängt zwar die Entscheidung über die Kosten einer Revision der Staatsanwaltschaft, wie die beiden Oberlandesgerichte übereinstimmend ausführen, davon ab, ob das Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten eingelegt war und ob es den beabsichtigten Erfolg gehabt hat (…vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. § 473 Anm. 1 a.E. unter Hinweis auf die z. Tl. schwankende Rechtsprechung des Reichsgerichts; RGSt 31, 21; 60, 16 ff).
  • RG, 29.04.1926 - II 134/26

    1. Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts im Strafverfahren. 2. …

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels auch in diesem Fall deshalb aufzuerlegen, weil er durch seine Zuwiderhandlung Strafe verdient hat und der Strafausspruch infolge der Berichtigung der Urteilsgrundlage im Ergebnis aufrechterhalten wird, würde der sachlichen Gerechtigkeit widersprechen, die auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen von ausschlaggebender Bedeutung ist (4 StR 167/61 vom 7. Juli 1961 in NJW 1961, 1878, 1879 [BGH 07.07.1961 - 4 StR 167/61] unter 2; vgl. auch RGSt 60, 189, 191 unter 3).
  • RG, 04.12.1925 - I 535/25

    1. Gehört im Falle des § 28 Abs. 1 StGB. die Bewilligung von Teilzahlungen zur …

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    In aller Regel hängt zwar die Entscheidung über die Kosten einer Revision der Staatsanwaltschaft, wie die beiden Oberlandesgerichte übereinstimmend ausführen, davon ab, ob das Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten eingelegt war und ob es den beabsichtigten Erfolg gehabt hat (…vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. § 473 Anm. 1 a.E. unter Hinweis auf die z. Tl. schwankende Rechtsprechung des Reichsgerichts; RGSt 31, 21; 60, 16 ff).
  • LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20

    Falschangaben bei Antrag auf Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?

    Rn. 52 Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 S. 1 StPO, denn das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel wirkt weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.1963, 4 StR 497/62;… Schmitt, in Meyer-Goßner, 63. Aufl. 2020, Rz. 17 zu § 473 StPO).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit kommt bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BJs 27/02, NStZ 2003, 273; BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62, juris Rn. 10).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …

    Diesem kommt bei der Anwendung und Auslegung von Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 07.11.2002 - StB 16/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 20.02.1963 - 4 StR 497/62 -, BGHSt 18, 268, juris; (LG Hamburg, Urteil vom 23.07.2020 - 617 Ks 10/19 jug -, juris).
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