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| BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58
An diesen Grundsätzen hat sich dadurch nichts geändert, daß die StrafRAnglVO vom 29. Mai 1943 auch den Versuch der Hehlerei für strafbar erklärt hat (BGH NJW 1955, 350, 351 [BGH 07.12.1954 - 2 StR 471/54] Nr. 15 am Ende). - RG, 18.10.1921 - 882/21
Erfordert das "Mitwirken zum Absatz" im Sinn des § 259 StGB. das Bewirken eines …
Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58
Dies setzt nicht voraus, daß die erstrebte wirtschaftliche Verwertung der Sache tatsächlich gelingt (RGSt 56, 191, 192). - BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58
Zu diesem Begriff gehört nicht als besonderes Merkmal, daß der Täter aus der Hehlerei "ein kriminelles Gewerbe" macht oder daß er ein "typischer gewerbsmäßiger Hehler" ist (BGHSt 1, 383).
- BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56
Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58
Denn auf jeden Fall sind bei ihm die Voraussetzungen des Mitwirkens zum Absatz , d.h. eines einverständlichen Mittätigwerdens zur wirtschaftlichen Verwertung der strafbar erlangten Stoffe im Interesse des Vortäters (H.) dargetan (vgl. RGSt 40, 199 bis 201; BGHSt 9, 138 [BGH 12.04.1956 - 4 StR 60/56] mit weiteren Nachweisen). - RG, 24.03.1924 - I 248/24
Zum Begriff des Handelns "seines Vorteils wegen" (§ 259 StGB.).
Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58
Auch die von der Verteidigung angeführte Entscheidung RGSt 58, 122, 123 bekennt sich zu diesen Grundsätzen; nur lag dar damals zu beurteilende Fall - Überlassen eines Fahrrades zur blossen Benutzung - in tatsächlicher Einsicht anders. - RG, 24.05.1907 - V 1025/06
Zum Begriffe des "Mitwirkens zum Absatze" im Sinne des § 259 St.G.B.'s.
Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58
Denn auf jeden Fall sind bei ihm die Voraussetzungen des Mitwirkens zum Absatz , d.h. eines einverständlichen Mittätigwerdens zur wirtschaftlichen Verwertung der strafbar erlangten Stoffe im Interesse des Vortäters (H.) dargetan (vgl. RGSt 40, 199 bis 201; BGHSt 9, 138 [BGH 12.04.1956 - 4 StR 60/56] mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75
Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör - Zulässigkeit der Verlesung eines …
Der Senat hält an der vom Bundesgerichtshof zu § 259 StGB aF vertretenen Auffassung (Urteile vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 -, 27. März 1958 - 4 StR 5/58 - und vom 11. Dezember 1960 - 4 StR 387/60 -) fest, daß der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, in der zum inneren Tatbestand der Hehlerei gehörenden Absicht handelt. - BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
Zulässigkeit der Heranziehung als erwiesen angesehener Vorgänge zur Begründung …
Der Senat hält an der vom Bundesgerichtshof zu § 259 StGB aF vertretenen Auffassung (Urteile vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 -, 27. März 1958 - 4 StR 5/58 - und vom 11. Dezember 1960 - 4 StR 387/60 -) fest, daß der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, in der zum inneren Tatbestand der Hehlerei gehörenden Absicht handelt.
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