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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1760
BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78 (https://dejure.org/1978,1760)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1978 - 4 StR 50/78 (https://dejure.org/1978,1760)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - 4 StR 50/78 (https://dejure.org/1978,1760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verwerfung der Revision als unzulässig - Pflicht zur Vernehmung eines erreichbaren unmittelbaren Zeugen - Anforderungen an die Bestimmtheit eines Ausspruchs über die Anordnung einer Einziehung eines Gegenstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 261 267
    Beweiswürdigung: Widerruf einer belastenden Aussage

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78
    Mit der Revision kann dementsprechend nicht geltend gemacht werden, daß ein Gericht niederer Ordnung zuständig gewesen wäre (BGHSt 9, 367, 368; 21, 334, 358;… BGH GA 1970, 25, 240).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78
    Offensichtlich hat die Strafkammer in derselben Annahme und damit ohne Rechtsfehler ihre Zuständigkeit gemäß § 74 Abs. 1 in Verb, mit § 24 Abs. 1 GVG bejaht (vgl. auch BVerfG NJW 1959, 871, 872).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78
    Es ist auch zu beachten, daß der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung die einzuziehenden Gegenstände soweit kennzeichnen muß, daß bei den Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGHSt 8, 205, 211, 212; 9, 88, 89).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78
    Es ist auch zu beachten, daß der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung die einzuziehenden Gegenstände soweit kennzeichnen muß, daß bei den Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGHSt 8, 205, 211, 212; 9, 88, 89).
  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78
    Mit der Revision kann dementsprechend nicht geltend gemacht werden, daß ein Gericht niederer Ordnung zuständig gewesen wäre (BGHSt 9, 367, 368; 21, 334, 358;… BGH GA 1970, 25, 240).
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 60/78

    Anforderungen an den Ausspruch über die Einziehung von Rauschgift

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78
    Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Menge (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Februar 1978 - 4 StR 60/78).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1987 - 3 Ss 599/87

    Gemeinsames Auftreten des Betroffenen und seines Verteidigers in der …

    Der Senat hat ebenso wie der Bundesgerichtshof (NJW 1979, 936 zu 1; Beschlüsse vom 04. Februar 1976 - 2 StR 776/75 - und vom 30. Mai 1978 - 4 StR 50/78 -) stets die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangt (Beschluß vom 04. Oktober 1983 - 3 Ss 739/83; Beschluß vom 07. Oktober 1983 - 3 Ss 561/83 - Die Justiz 1983, 466; Beschluß vom 19. August 1987 - 3 Ss 477/87).
  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei …

    Die Zustellung an den Verteidiger ist in der Tat unwirksam, weil sich dessen Vollmacht nicht bei den Akten befindet (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 50/78).
  • OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83

    Vollmachterteilung an einen Verteidiger betreffend Zustellungen an den …

    Dennoch bedarf es nicht der Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG; denn der BGH hat auf Anfrage des Senats mitgeteilt, daß er bei einem Fall wie dem hier zu entscheidenden in ständiger Praxis von einer unwirksamen Zustellung ausgehe ( BGH - Beschlüsse vom 4.2.1976 - 2 StR 776/75 und 30.5.1978 - 4 StR 50/78).
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