Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1951 - 4 StR 500/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52
Rechtsmittel
Die Ermächtigung zur Zurücknahme enthält aber nicht die Befugnis zum Verzicht auf ein Rechtsmittel, da dieser eine wesentlich andere Bedeutung als ein Zurücknahme hat (BGH 4 StR 500/51, Urteil vom 4. Oktober 1951).Soweit der 4. Senat in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 1951 (4 StR 500/51) eine andere Rechtsansicht vertreten hat, hält er nach Antrage daran nicht fest.
- OLG Brandenburg, 09.05.2022 - 1 Ws 7/22
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Verteidiger; Ausdrückliche …
Diese Ausführungen beanspruchen noch heute Gültigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Oktober 1951 - 4 StR 500/51 - BGHSt 3, 46 ; BGHSt 10, 320, 321 Bayerisches ObLG, NStZ 1995, 142 ; bei Anwesenheit des Angeklagten: OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 573 ; OLG Hamburg, NJW 1965, 1821 ). - BGH, 02.12.1955 - 1 StR 482/55
Rechtsmittel
Hierin kann jedoch kein wirksamer Rechtsmittelverzicht gefunden werden, weil der Verteidiger vom Angeklagten nur zur Rücknahme, nicht aber zum Verzicht auf Rechtsmittel ausdrücklich ermächtigt war (§ 302 Abs. 2 StPO; Bl. 48; RGSt 64, 164; BGH 4 StR 500/51 vom 4. Oktober 1951).
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