Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB
Raub (Zueignungsabsicht: Fehlen bei bloßer Zerstörung der weggenommenen fremden Sache) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zueignungsabsicht beim Raub: Wegnahme einer Sache mit dem Ziel der Zerstörung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 StGB
Zueignungsabsicht beim Raub: Wegnahme einer Sache mit dem Ziel der Zerstörung - IWW
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Raubes; Voraussetzungen des Vorliegens der Zueignungsabsicht; Wegnahme einer fremden Sache zur Vernichtung derselben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249 Abs. 1
Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Raubes; Voraussetzungen des Vorliegens der Zueignungsabsicht; Wegnahme einer fremden Sache zur Vernichtung derselben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Aneignung von Betäubungsmitteln bei Wegnahme zum Wegwerfen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Zueignungsabsicht bei der Wegnahme - Keine Zueignung bei bloßer Zerstörungsabsicht
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 04.09.2020 - 36 KLs 11/20
- LG Dortmund, 04.09.2020 - 800 Js 1190/19
- BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20
An dieser Voraussetzung fehlt es dagegen in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie "zu zerstören', "zu vernichten', "preiszugeben', "wegzuwerfen', "beiseite zu schaffen' oder "zu beschädigen' (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 ? 4 StR 502/10, juris Rn. 20 f.;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 ? 5 StR 577/18, NStZ 2019, S. 344, 345, jeweils mwN).In solchen Fällen genügt es auch nicht, dass der Täter ? was grundsätzlich ausreichen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 ? 2 StR 224/80, NStZ 1981, 63) ? für eine kurze Zeit den Besitz an der Sache erlangt (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011, a.a.O., Rn. 21).
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 577/18
Keine Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Mobiltelefons in der Absicht, dort …
Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20
An dieser Voraussetzung fehlt es dagegen in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie "zu zerstören', "zu vernichten', "preiszugeben', "wegzuwerfen', "beiseite zu schaffen' oder "zu beschädigen' (BGH…, Urteil vom 27. Januar 2011 ? 4 StR 502/10, juris Rn. 20 f.; Beschluss vom 11. Dezember 2018 ? 5 StR 577/18, NStZ 2019, S. 344, 345, jeweils mwN). - BGH, 02.07.1980 - 2 StR 224/80
Nachweis der Enteignungsabsicht - Rückgabeabsicht
Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20
In solchen Fällen genügt es auch nicht, dass der Täter ? was grundsätzlich ausreichen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 ? 2 StR 224/80, NStZ 1981, 63) ? für eine kurze Zeit den Besitz an der Sache erlangt (BGH…, Urteil vom 27. Januar 2011, a.a.O., Rn. 21).
- BGH, 08.07.2026 - 3 StR 591/25
Kriminelle Vereinigung von sog. Ultra-Fans eines Fußballvereins
In solchen Fällen genügt es nicht, dass der Täter - was grundsätzlich ausreichen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 2 StR 224/80, NStZ 1981, 63) - für eine kurze Zeit den Besitz an der Sache erlangt (…BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699 Rn. 20 f.; vom 12. März 2015 - 4 StR 538/14, StraFo 2015, 216; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20, juris Rn. 3). - BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Räuberischer Diebstahl (Zueignungsabsicht: Aneignungsabsicht, Wegnahme eines …
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3;… Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15).
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