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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1963 - 4 StR 503/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5268
BGH, 22.02.1963 - 4 StR 503/62 (https://dejure.org/1963,5268)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1963 - 4 StR 503/62 (https://dejure.org/1963,5268)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 (https://dejure.org/1963,5268)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Führens einer Schusswaffe ohne Waffenschein und wegen Ausweismissbrauchs - Annahme eines Vermögensschadens bei gutgläubigem Erwerb im Rahmen eines Betruges

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche …

    Auszug aus BGH, 22.02.1963 - 4 StR 503/62
    Die Strafkammer ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß der über den Eigentümer einer beweglichen Sache getäuschte Dritterwerber auch dann im Sinne des Betrugstatbestandes in seinem Vermögen beschädigt worden sein kann wenn er infolge seines guten Glaubens Eigentum an der Sache erworben hat (§ 932 BGB; zuletzt BGHSt 15, 83 mit nachweisen).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung …

    Prozeßrisiko im Sinne einer als Vermögensschädigung anzuerkennenden Vermögensgefährdung setzt voraus, daß ein Bestreiten des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmern gegenüber irgendwelche Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64; BGHSt 15, 83, 87 f).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität …

    Die bloße Tatsache, daß die Sache vom Täter auf strafbare Weise erlangt wurde und insofern mit einem "sittlichen Makel" behaftet ist, reicht hierbei nicht aus (BGHSt 1, 92; 3, 370; 15, 83;… BGH GA 1956, 181; 1956, 182; BGH, Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und vom 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64).
  • BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung der Frage, ob dem Erwerber ein Vermögensschaden zugefügt worden ist oder nicht, hängt vielmehr bei gutgläubigem Erwerb einer unterschlagenen Sache davon ab, ob der Erwerber nach den Umständen des Einzelfalles mit der Geltendmachung eines auf die Behauptung der Bösgläubigkeit gestützten Herausgabeanspruches oder mit einer Anzeige wegen Hehlerei zu rechnen hat oder ob ihm sonst irgendwelche Nachteile drohen (BGHSt 15, 83, 86 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; BGH Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 -).
  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 65/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Die bloße Tatsache, daß der Veräußerer die Sache sich in strafbarer Weise zugeeignet hatte und sie insofern mit einem "Makel" behaftet ist, begründet für den Erwerber noch nicht in jedem Fall eine Vermögensverminderung im Sinne des § 263 StGB; denn im Geschäftsleben sind es meist recht praktische, wirtschaftliche und nicht oder nicht so sehr moralische Erwägungen, die den Erwerber veranlassen, dem Verlangen zu entsprechen (BGHSt 15, 87 und BGH Urt. v. 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62).
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