Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1992 - 4 StR 506/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Beurteilung der ausschließlich gewinnorientierten Motivation des Angeklagten als verwerflicher als das Handeln mit Drogen zur Aufbringung von Mitteln für die Befriedigung der eigenen Sucht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1990 - 2 StR 390/90
Strafzumessungsfehler durch strafschärfende Wertung des Fehlens eines …
Auszug aus BGH, 05.11.1992 - 4 StR 506/92
Damit aber hat die Strafkammer entgegen der Annahme der Revision - anders als etwa in dem der Entscheidung BGH StV 1991, 64 zugrundeliegenden Fall - nicht das Fehlen strafmildernder Gründe strafschärfend gewertet. - BGH, 13.06.1990 - 3 StR 120/90
Strafzumessung - Verwerfliche Motivation - Richterliche Bewertung - Handel mit …
Auszug aus BGH, 05.11.1992 - 4 StR 506/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es dem Tatrichter aus Rechtsgründen nicht verwehrt, die ausschließlich gewinnorientierte Motivation des Angeklagten als verwerflicher zu bewerten als den häufig vorkommenden Fall, daß der Täter nur deswegen Handel mit Betäubungsmitteln treibt, weil er keinen anderen Weg sieht, die Mittel zur Befriedigung seiner Sucht aufzubringen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2).
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …
Vielmehr hat die Strafkammer zutreffend den geringeren kriminellen Gehalt der auch dem Eigenkonsum dienenden Einfuhrhandlungen gewürdigt (vgl. BGH StV 1991, 105; NStZ 1993, 434; Beschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 506/92). - BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der …
Im übrigen ist auch bei der Strafzumessung im engeren Sinne die strafschärfende Berücksichtigung des Umstands, der Täter habe nicht aus eigener Abhängigkeit heraus, sondern allein um seines finanziellen Vorteils willen den Betäubungsmittelhandel betrieben, ohne Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB möglich (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; Senatsbeschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 506/92). - BGH, 01.10.1996 - 1 StR 559/96
Strafzumessung - Gewinnstreben - Verwerflichkeit - BTM
Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatrichter nicht verwehrt, die ausschließlich gewinnorientierte Motivation eines Angeklagten als verwerflicher zu bewerten als den häufig vorkommenden Fall, daß der Täter nur deshalb Handel mit Betäubungsmitteln treibt, weil er keinen anderen Weg sieht, die Mittel für die Befriedigung seiner eigenen Rauschgiftabhängigkeit aufzubringen (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; Beschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 506/92).
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