Rechtsprechung
| BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verurteilung wegen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" - Annahme eines minder schweren Falles auf Grund des Vorliegens eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83
Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen
Auszug aus BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89
Falls der Angeklagte die tatsächliche Gewalt über die Pistole ausgeübt und die Waffe geführt hat, hätte er sich eines Vergehens gegen § 53 Abs. 1 Nr. 3 a a) in Tateinheit mit einem Vergehen gegen § 53 Abs. 1 Nr. 3 a b) WaffG schuldig gemacht (BGH NStZ 1984, 171, 172). - BGH, 08.02.1989 - 3 StR 299/88
Verurteilung wegen Verabredung der Brandstiftung bzw. wegen Anstiftung zur …
Auszug aus BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89
Das gilt insbesondere, wenn die Annahme eines minder schweren Falles - wie hier - zu einem für den Angeklagten günstigeren Strafrahmen führen würde (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - 3 StR 299/88; Beschluß vom 3. Februar 1989 - 3 StR 588/88; vgl. auch Detter NStZ 1989, 465, 466). - BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86
Prüfung eines minder schweren Falls bei einer Beihilfetat
Auszug aus BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Urteil im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung erkennen lassen, ob sich das erkennende Gericht bewußt war, daß allein ein gesetzlich "vertypter" Milderungsgrund - hier § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB - Anlaß sein kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 4 und Strafrahmenwahl 3, jeweils m. weit. Nachw.). - BGH, 14.09.1989 - 4 StR 461/89
Fehlender Vermögensschaden bei realisierbarer Forderung - Zur Handlung in Absicht …
Auszug aus BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89
Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. September 1989 - 4 StR 461/89 - ausgeführt hat, reicht der Urteilsspruch "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 530). - BGH, 03.02.1989 - 3 StR 588/88
Umfang der Prüfung des Vorliegens strafmildernder Umstände
Auszug aus BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89
Das gilt insbesondere, wenn die Annahme eines minder schweren Falles - wie hier - zu einem für den Angeklagten günstigeren Strafrahmen führen würde (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - 3 StR 299/88; Beschluß vom 3. Februar 1989 - 3 StR 588/88; vgl. auch Detter NStZ 1989, 465, 466).
- BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14
Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen …
c) Die vom Landgericht im Urteilstenor verwendete Formel "wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz" reicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. zum WaffG: BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1989 - 4 StR 513/89, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a Führen 1; zum BtMG: BGH…, Beschluss vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83, juris Rn. 3;… KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 29 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 260 Rn. 23 mwN). - BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit …
Die Formel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Führen 1; BGH, Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00). - BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96
Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei …
Zur Präzisierung des Urteilsausspruchs bei Verstößen gegen das Waffengesetz weist der Senat auf BGHR WaffG § 53 I Nr. 3a Führen 1, auf Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 530 und auf Steindorf Waffenrecht 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 2 und 36 f. hin.
- BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95
Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatrichter
a) Falls es erneut zu einer Verurteilung wegen des Waffendelikts kommt, wird die Strafkammer den "Verstoß gegen das Waffengesetz" je nach der Begehungsform im einzelnen rechtlich einzuordnen haben, nämlich den - jeweils unerlaubten - Erwerb der Waffe, oder, soweit dieser nicht nachweisbar ist, das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über sie sowie tateinheitlich dazu das Führen derselben (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a Führen 1; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 530;… Steindorf Waffenrecht 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 2 und 36 f). - BGH, 05.03.1998 - 4 StR 62/98
Änderung eines Schuldspruchs wegen Annahme eines Konkurrenzverhältnisses zweier …
- BGH, 04.08.1994 - 4 StR 269/94
Milderungsgrund bei einer Beihilfe zum Raub
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Urteil im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung erkennen lassen, ob sich das erkennende Gericht bewußt war, daß allein ein gesetzlich "vertypter" Milderungsgrund - hier § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB - Anlaß sein kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (…BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 4 und Strafrahmenwahl 3, jeweils m.w.N.; Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1989 - 4 StR 513/89).
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