Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2025 - 4 StR 516/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 154 Abs. 2 StPO; § 354 Abs. 1 StPO
Teilweise Verfahrenseinstellung; Korrektur einer Einziehungsentscheidung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 357 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 07.06.2024 - 43 KLs 3/21
- BGH, 27.02.2025 - 4 StR 516/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.07.2018 - 2 StR 553/17
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangung eines …
Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 4 StR 516/24
Rn. 7 b) Die Änderung ist gemäß § 357 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten Y. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihm auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. August 2022 - 5 StR 106/22 Rn. 3; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 553/17 Rn. 4). - BGH, 02.08.2022 - 5 StR 106/22
Änderung des Einziehungsausspruchs
Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 4 StR 516/24
Rn. 7 b) Die Änderung ist gemäß § 357 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten Y. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihm auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 5 StR 106/22 Rn. 3;… Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 553/17 Rn. 4).
- BGH, 20.01.2026 - 3 StR 490/25 Rn. 4 3. Die Reduzierung des Einziehungsbetrages um 900 EUR ist nach § 357 Satz 1 StPO auf den Mitangeklagten M. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihm auf demselben sachlichrechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2025 - 4 StR 516/24, juris Rn. 7 mwN;… Urteil vom 9. Januar 2025 - 3 StR 239/24, juris Rn. 40).
- BGH, 25.11.2025 - 3 StR 510/25 Rn. 5 b) Die sich im Hinblick auf Fall II.15 ergebende Änderung ist gemäß § 357 Satz 1 StPO auf die nicht revidierende Mitangeklagte L. A. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihr auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2025 - 4 StR 516/24, juris Rn. 7;… vom 2. August 2022 - 5 StR 106/22, juris Rn. 3).
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