Rechtsprechung
| BGH, 18.10.1994 - 4 StR 517/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision - Revisionsentscheidung - Aufhebung eines Strafgesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 397
- ZIP 1994, 1963
- MDR 1995, 593
- GRUR 1995, 66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 4 StR 517/94
Die Verurteilung wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen zum Nachteil von Melanie N. ist mit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94) nicht vereinbar. - BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 4 StR 517/94
Die Verurteilung wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen zum Nachteil von Melanie N. ist mit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94) nicht vereinbar. - BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 4 StR 517/94
Die Verurteilung wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen zum Nachteil von Melanie N. ist mit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94) nicht vereinbar.
- BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter …
In den Fällen der Verjährung sieht der Bundesgerichtshof regelmäßig davon ab, über die Verfahrenseinstellung hinaus das angefochtene Urteil und die darin getroffenen Feststellungen aufzuheben (vgl. u.a. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 4 StR 517/94; Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94; Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93; Beschluß vom 8. Juli 1986 - 5 StR 305/86).
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