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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1150
BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51 (https://dejure.org/1951,1150)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1951 - 4 StR 52/51 (https://dejure.org/1951,1150)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1951 - 4 StR 52/51 (https://dejure.org/1951,1150)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • RG, 24.03.1930 - II 731/29

    Ist das rechtsgültige Bestehen der Steuerpflicht, zu deren Verletzung angereizt …

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
    Sein Irrtum über die Rechtmässigkeit der Amtsausübung wäre unbeachtlich, weil diese von dem Tätervorsatz bei der Verwirklichung des Tatbestands des § 113 StGB nicht umfasst zu werden braucht, wie sich aus dem Zweck der Vorschrift ergibt (RGSt 55, 161, 166; 60, 337, 342; 64, 74).
  • RG, 01.10.1920 - IV 619/20

    1. Ist der Landgendarm in Preußen Beamter? 2. Zum Begriff der Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
    Sein Irrtum über die Rechtmässigkeit der Amtsausübung wäre unbeachtlich, weil diese von dem Tätervorsatz bei der Verwirklichung des Tatbestands des § 113 StGB nicht umfasst zu werden braucht, wie sich aus dem Zweck der Vorschrift ergibt (RGSt 55, 161, 166; 60, 337, 342; 64, 74).
  • RG, 18.07.1926 - II 654/26

    1. Befugnisse militärischer Wachen und Streifen. 2. Gehören militärische Wachen …

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
    Sein Irrtum über die Rechtmässigkeit der Amtsausübung wäre unbeachtlich, weil diese von dem Tätervorsatz bei der Verwirklichung des Tatbestands des § 113 StGB nicht umfasst zu werden braucht, wie sich aus dem Zweck der Vorschrift ergibt (RGSt 55, 161, 166; 60, 337, 342; 64, 74).
  • RG, 07.02.1908 - V 908/07

    1. Befindet sich der Gerichtsvollzieher in rechtmäßiger Amtsausübung, wenn er bei …

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
    Soweit tätlicher Widerstand durch Gewalt oder Bedrohung mit Gewalt in Frage kommt, geht § 113 als Sonderbestimmung dem § 114 StGB vor, weil ein solcher Widerstand nur gegenüber einer begonnenen oder schon beschlossenen, unmittelbar bevorstehenden Amtsausübung strafbar ist, wovon auch das Landgericht ausgeht (RGSt 41, 82, 89; 41, 181,JW 1938, 2195 Nr. 4, HRR 1938, 487).
  • RG, 17.03.1908 - II 74/08

    Kann ein Angriff gegen einen Forstbeamten vorliegen, wenn der Täter auf den …

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
    Soweit tätlicher Widerstand durch Gewalt oder Bedrohung mit Gewalt in Frage kommt, geht § 113 als Sonderbestimmung dem § 114 StGB vor, weil ein solcher Widerstand nur gegenüber einer begonnenen oder schon beschlossenen, unmittelbar bevorstehenden Amtsausübung strafbar ist, wovon auch das Landgericht ausgeht (RGSt 41, 82, 89; 41, 181,JW 1938, 2195 Nr. 4, HRR 1938, 487).
  • RG, 01.11.1880 - 2310/80

    1. Enthält der Widerstand gegen die Wegführung durch einen Vollstreckungsbeamten, …

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
    Dem ausführenden Beamten steht es nicht zu, und es ist ihm auch nicht zuzumuten, die Rechtmässigkeit der Anordnungen seines Vorgesetzten zu prüfen, soweit sie nicht schon nach Form und Inhalt offensichtlich ausserhalb der polizeilichen Zuständigkeit liefen und dadurch äusserlich ohne weiteres als rechtswidrig erkennbar sind (RGSt 2, 411; 55, 162; 58, 193).
  • RG, 18.11.1882 - 2463/82

    Setzt der Begriff des thätlichen Angriffes gegen Beamte einen Erfolg, ein …

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
    Darin liegt bereits ein tätlicher Angriff; denn dieser umfasst jede in feindseliger Absicht auf den Körper eines anderen zielende Einwirkung (RGSt 7, 301, 41, 181).
  • RG, 07.01.1924 - II 928/23

    1. Kann sich der Amtsrichter im Falle des § 401 RAbgabenO. auf die Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
    Dem ausführenden Beamten steht es nicht zu, und es ist ihm auch nicht zuzumuten, die Rechtmässigkeit der Anordnungen seines Vorgesetzten zu prüfen, soweit sie nicht schon nach Form und Inhalt offensichtlich ausserhalb der polizeilichen Zuständigkeit liefen und dadurch äusserlich ohne weiteres als rechtswidrig erkennbar sind (RGSt 2, 411; 55, 162; 58, 193).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach § …

    Dieser Befehl deckte die Beamten auch dann, wenn die jetzige Prüfung ergäbe, daß der Vorgesetzte die Rechtslage verkannt hatte; zur Prüfung der Rechtmäßigkeit waren sie hier weder berechtigt noch verpflichtet (BGH 4 StR 52/51 vom 12. Juli 1951, 4 StR 774/51 vom 26. Februar 1953, RGSt 55, 162; 58, 195 und ständig).

    Dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (3 StR 238/51 vom 6. September 1951, 4 StR 52/51 vom 12. Juli 1951, 4 StR 774/51 vom 26. Februar 1953) und des Reichsgerichts (RGSt 55, 166; 72, 301; ebenso BayObLG 1, 378, LK Anm. 15 zu § 113, Olshausen 12 zu § 113, Schönke V, VII, Maurach S 468, 0LG Kiel SJZ 47, 325 und der Entwurf 1927, § 149 Abs. 3) tritt der Senat bei.

  • BGH, 26.02.1953 - 4 StR 774/51

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung, für die im Hinblick auf das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwingende Gründe sprechen, und die auch vom herrschenden Schrifttum anerkanntest, bereits beigetreten (BGH 4 StR 52/51 vom 12. Juli 1951).

    Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. bes. RGSt 2, 423; 47, 270, 280; 55, 161, 166; 60, 337, 342, 64, 74, 76; 72, 300; BGH 3 StR 238/51 vom 6. September 1951, 4 StR 52/51 vom 12. Juli 1951).

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