Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1953 - 4 StR 528/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 185
- NJW 1954, 519
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 528/53
Verneint das Landgericht in dem zweiten Fall das Vorliegen einer strafbaren Handlung, so hat insoweit Freisprechung zu erfolgen (RGSt 57, 303, 304; BGSt NJW 51, 411, 412). - RG, 06.05.1887 - 871/87
1. Setzt §. 181 Nr. 2 St.G.B.'s zu seiner Anwendung voraus, daß eine von den beim …
- BGH, 12.09.1952 - 4 StR 1036/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 528/53
Auch setzt diese Vorschrift das Bestehen eines Überordnungs- und Schutzverhältnisses zwischen Eltern und Kindern nicht notwendig voraus (BGH 4 StR 1036/51 vom 12. September 1951).
- BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72
EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint …
Das entspricht gesicherter Rechtsprechung und Lehre (RGSt 69, 58, 61; 71, 90; BGHSt 1, 186, 188 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 5, 187 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 528/53]; 22, 190 [BGH 26.06.1968 - 2 StR 277/68];… Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 266 Rdnr. 24; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 266 Anm. 8; Kohlrausch/Lange, StGB § 266 Anm. III 2;… Dreher, StGB 32. Aufl. Anm. 1 B c cc;… Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 5. Aufl. S. 344). - BGH, 09.03.1962 - 4 StR 527/61
Unzüchtigkeit von Geschlechtsverkehr zwischen Verlobten - Beseitigung der …
Im Einklang mit der Rechtsprechung hat das Landgericht ferner angenommen, daß § 181 StGB - entgegen abweichenden Ansichten im Schrifttum (…Schönke/Schröder StGB 10. Aufl. 1961 § 181 II 2 a S. 761) - auch gegenüber volljährigen Kindern - die Tochter war bereits volljährig - Anwendung findet (RGSt 16, 50; BGHSt 5, 185) und daß unter Eltern im Sinne dieser Vorschrift auch Stiefeltern zu verstehen sind, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob im einzelnen Fall ein "Pietäts- oder Autoritätsverhältnis" vorliegt. - BGH, 24.04.1959 - 4 StR 86/59
Rechtsmittel
Daraus ergibt sich schon, daß die in der Rechtsprechung wiederholt gebrauchte Wendung, die Vermögensbetreuungspflicht müsse im Sinne dieser Vorschrift der "wesentliche Gegenstand" des Rechtsverhältnisses sein (BGHSt 4, 170; 5, 187 f [BGH 17.12.1953 - 4 StR 528/53]), nicht dahin zu verstehen ist, daß die Gesamtheit , der Rechtsbeziehungen des Täters zu seinem Auftraggeber eine Vermögensbetreuung zum Gegenstande haben müsse, vielmehr genügt es, wenn - eingebettet in dieses Gesamtverhältnis - ein Pflichtenkreis auf die Wahrnehmung von Vermögensinteressen geht.
- BGH, 09.02.1956 - 3 StR 344/55
Rechtsmittel
Eine solche Verpflichtung mußte gerade den wesentlichen Inhalt des Dienstverhältnisses ausmachen (BGHSt 4, 170; 5, 187 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 528/53]; 6, 314 [BGH 08.09.1954 - 6 StR 29/54][318]). - BGH, 14.01.1954 - 4 StR 664/53
Rechtsmittel
Ein Autoritäts- und Schutzverhältnis setzt § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht voraus (vgl. die zum Abdruck bestimmte Entscheidung des Senats vom 17. Dezember 1953 - 4 StR 528/53). - BGH, 22.04.1955 - 1 StR 676/54
Rechtsmittel
Wie nach Lage des Falles nicht zu bezweifeln ist, hätte er den Geschlechtsverkehr seiner Tochter mit B. ohne weiteres verhindern können, wenn er diesem gegenüber von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht hätte; und er war als Inhaber des Hausrechts zum Einschreiten verpflichtet ohne Rücksicht darauf, dass seine Tochter der elterlichen Gewalt längst entwachsen war (RGSt 77, 125; BGHSt 5, 185). - BGH, 25.11.1954 - 4 StR 516/54
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof schon entschieden hat (BGHSt 6, 46 ff), fördert eine Mutter eine gegen die geschlechtliche Zucht verstossende Handlung, wenn sie den Geschlechtsverkehr Verlobter entgegen ihrer Rechtspflicht zur Gegenwirkung duldet; das gilt auch gegenüber einem volljährigen Kinde (BGHSt 5, 185).
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