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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1962 - 4 StR 534/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1097
BGH, 02.03.1962 - 4 StR 534/61 (https://dejure.org/1962,1097)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1962 - 4 StR 534/61 (https://dejure.org/1962,1097)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1962 - 4 StR 534/61 (https://dejure.org/1962,1097)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 159
  • NJW 1962, 1068
  • MDR 1962, 586
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts und des Verfahrensrechts - Ablehnung eines …

    Aus dem Urteil geht zwar nicht hervor, ob die Toreinfahrt ein Teil der öffentlichen Straße ist oder ob sie, falls es sich bei ihr um einen Teil eines Privatgrundstücks handelt, von dem Verfügungsberechtigten durch mindestens stillschweigende Duldung zur Benützung durch die Allgemeinheit freigegeben war (BGHSt 14, 383; 17, 159) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61].
  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer …

    Dem Urteilszusammenhang ist zu entnehmen, daß der Überfall auf einem öffentlichen Weg (BGHSt 17, 159, 160) stattgefunden hat.
  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 87/71

    60 DM aus der Handtasche - § 316a StGB aF, Art. 1, 20 GG, Art. 3 MRK, …

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, kommt es nicht darauf an, ob der Verfügungsberechtigte den Feldweg ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet hat (BGHSt 17, 159 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61]).
  • BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62

    Strafbarkeitsregelung über das Anbieten von Mitteln zur Verhütung von …

    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht zutreffend darlegt, genügt es, wenn die Straße tatsächlich dem öffentlichen Verkehr freigegeben ist (BGH NJW 1962, 1068 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61] Nr. 17 zu § 250 Abs. 1 Nr. StGB).
  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 33/67

    Hof als "öffentlicher Platz" - Begriff der Öffentlichkeit - Beschränkung der …

    Anders wäre der Sachverhalt möglicherweise zu beurteilen, wenn der Grundstückseigentümer die Benutzung des Hofes durch jedermann, etwa das allgemeine Aufstellen von Kraftfahrzeugen, längere Zeit geduldet hätte (vgl. BGHSt 17, 159 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61];… BGH Urt. v. 15. März 1960 - 5 StR 648/59 - bei Fränkel Anm. zu LM Nr. 21 zu § 250 StGB) oder wenn sich im Hof Schaufensterauslagen von allgemeinem Interesse oder sein Kino, für dessen Reklame sich jedermann interessiert, befänden (…vgl. EGH Urt. v. 21. Mai 1953 - 4 StR 707/52 -).
  • BGH, 09.12.1970 - 3 StR 143/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit …

    Die Freigabe durch den Verfügungsberechtigten braucht nicht ausdrücklich, etwa durch Widmung zu geschehen, sie kann auch darin liegen, daß er die tatsächliche Benutzung seiner Grundstücksfläche als Weg durch das Publikum nicht nur kurzfristig duldet (BGHSt 17, 159 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61]).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 351/67

    Verurteilung wegen Straßenraubes - Rechtswidrigkeit der Zueignung einer Sache - …

    Diese kann auch stillschweigend durch Duldung der allgemeinen Benutzung über eine längere Zeit hinweg geschehen (BGHSt 17, 159 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61]).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in …

    Die Freigabe kann sich vielmehr auch dadurch vollziehen, daß der Berechtigte die - von ihm ursprünglich nicht gewollte - tatsächliche allgemeine Benutzung des Weges nicht nur kurzfristig duldet (BGHSt 17, 159 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61]).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 149/74

    Nichtvernehmung von Zeugen im Hinblick auf eine bestimmte Fragestellung als …

    Dann fehlt es an einer Freigabe zum öffentlichen Verkehr, selbst wenn sich das Publikum dadurch nicht davon abhalten läßt, das Grundstück zu begehen oder zu befahren (BGHSt 17, 159, 160).
  • BGH, 07.06.1968 - 4 StR 144/68

    Fehlen von Angaben über den Tatort eines Raubes

    Schon bezüglich, des Vorraums erscheint es danach zweifelhaft, ob es sich um einen Teil der öffentlichen Straße handelt oder ob er, falls er Teil eines Privatgrundstücks ist, wenigstens durch, stillschweigende Duldung vom Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch, die Allgemeinheit freigegeben war (vgl. BGHSt 14, 383, 384 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; 17, 159) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61].
  • BGH, 13.11.1963 - 2 StR 398/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Revisionsgründen - Voraussetzungen für das …

  • BGH, 20.12.1972 - 3 StR 336/72

    Voraussetzungen für die Verurteilung wegen schweren Raubes

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