Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Revision - Blinder Richter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 222a, § 222b, § 338 Nr. 1
Mitwirkung eines blinden Richters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 236
- NJW 1987, 1210
- MDR 1987, 250
- NStZ 1987, 335
- StV 1987, 90
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters - …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.
- BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53
Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246). - BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen - …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).
- BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65
Verfassungsmäßigkeit der persönlichen Bemessungsgrundlage i.S. von § 32 Abs. 1 …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Der Senat neigt zu der Ansicht, daß in einer strafgerichtlichen tatrichterlichen Verhandlung die Bildung eines richterlichen Urteils vom Sehvermögen abhängig und daher die Mitwirkung eines blinden Richters unzulässig, das Gericht in einem solchen Falle somit nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (vgl. BVerfGE 20, 52, 55). - BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246). - RG, 22.01.1926 - I 379/25
Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO. vor, wenn ein Mitglied …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87
Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu …
Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166). - BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
Aus diesem Grund sind von der Präklusionswirkung nach der Rechtsprechung für den Rügeberechtigten objektiv nicht erkennbare Besetzungsfehler (…vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) sowie solche ausgeschlossen, die sich allein aus Mängeln in der Person des Richters ergeben oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten (BGHSt 34, 236; 35, 164, jew. zur Mitwirkung eines blinden Richters;… ferner Gollwitzer aaO. Rdn. 18, 39 m.N.). - OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Im Hinblick auf diese rügebeschränkenden Wirkungen der §§ 222a, 222b StPO kann eine über den Wortlaut dieser Vorschriften hinausgehende unterschiedslose Anwendbarkeit dieser Regelungen auch in Bezug auf solche Besetzungsänderungen, die erst nach dem Präklusionszeitpunkt des § 222b Abs. 1 StPO eingetreten sind, nicht angenommen werden (so auch bereits zur ursprünglichen Fassung der §§ 222a, 222b StPO a.F. Ranft, NJW 1981, 1473, 1476; dasselbe wird angenommen für nicht unmittelbar aus der Besetzungsmitteilung ersichtliche und daher nicht sicher von den Verfahrensbeteiligten bis zum Präklusionszeitpunkt zu prüfende in der Person des jeweiligen Richters begründete Mängel, auch sofern sie bereits von Anfang an vorgelegen haben sollen, siehe BGH, Urteil vom 27.11.1986 - 4 StR 536/86, juris Rn. 3, BGHSt 34, 236 m.w.N.; offengelassen dagegen in BVerfG, Beschluss vom 14.03.1984 - 2 BvR 249/84, BeckRS 9998, 85045, NStZ 1984, 370). - OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; …
Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) . - BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03
Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand; …
Rn. 9 aa) Das Fehlen der in § 45 Abs. 2 Satz 1 DRiG vorgeschriebenen Vereidigung stellt keinen Mangel in der Person des Schöffen dar (…vgl. hierzu Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 50, 38 ff.; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 48 ff. sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164), der von der Rügepräklusion nicht erfaßt würde. - BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87
Ausschluss eines Schöffen vom Schöffenamt bei schwebenden Strafverfahren - …
- BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für …
Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87];… Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129). - BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz
Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51). - OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
Mitwirkung blinder Richter
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 580/87
Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Alters eines Menschen - …
- BGH, 02.02.1988 - 4 StR 699/87
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Mitwirkung eines …
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