Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2005 - 4 StR 552/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 261 StPO
Beweiswürdigungsgrundsätze hinsichtlich eines verstorbenen wesentlichen Belastungszeugen (Aussage gegen Aussage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Hohe Anforderungen an die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage eines Hauptbelastungszeugen bei Stehen von Aussage gegen Aussage und Fehlen von objektiven Beweisanzeichen; Unterziehung einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung einer Aussage auf Grund der mangelnden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und abwesendem Belastungszeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - 4 StR 552/04
Um die revisionsrechtliche Nachprüfung der Überzeugungsbildung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten zu ermöglichen, wäre es hier zumindest geboten gewesen, näher auf die Aussageentstehung und alle Umstände, die zur Anzeigenerstattung geführt haben, einzugehen sowie darzulegen und zu erörtern, welche Möglichkeiten als Erklärung für eine - unterstellt - unwahre Aussage von Cornelia P. in Betracht kommen konnten (vgl. dazu BGHSt 45, 164, 167 f.; BGH NStZ 2000, 496; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 274/02). - BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - 4 StR 552/04
Bei einer solchen Beweissituation muß sich der Tatrichter bewußt sein, daß die Aussage dieses Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen ist, zumal der Angeklagte in solchen Fällen wenig Verteidigungsmöglichkeiten durch eigene Äußerungen zur Sachlage besitzt (BGH StV 1998, 580, 581). - BGH, 23.10.2002 - 1 StR 274/02
Vergewaltigung (erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewalt; …
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - 4 StR 552/04
Um die revisionsrechtliche Nachprüfung der Überzeugungsbildung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten zu ermöglichen, wäre es hier zumindest geboten gewesen, näher auf die Aussageentstehung und alle Umstände, die zur Anzeigenerstattung geführt haben, einzugehen sowie darzulegen und zu erörtern, welche Möglichkeiten als Erklärung für eine - unterstellt - unwahre Aussage von Cornelia P. in Betracht kommen konnten (vgl. dazu BGHSt 45, 164, 167 f.; BGH NStZ 2000, 496; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 274/02).
- BGH, 22.06.2017 - 4 StR 1/17
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit …
Um die revisionsrechtliche Nachprüfung der Überzeugungsbildung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten zu ermöglichen, ist es in solchen Fällen daher regelmäßig geboten, näher auf die Aussageentstehung und alle Umstände, die zur Anzeigenerstattung geführt haben, einzugehen sowie darzulegen und zu erörtern, welche Möglichkeiten als Erklärung für eine - unterstellt - unwahre Aussage des Belastungszeugen in Betracht kommen könnten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2005 - 4 StR 552/04, Rn. 3; vom 10. Februar 2009 - 5 StR 12/09, StV 2009, 230 f.).
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