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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7523
BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74 (https://dejure.org/1975,7523)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1975 - 4 StR 557/74 (https://dejure.org/1975,7523)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1975 - 4 StR 557/74 (https://dejure.org/1975,7523)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall und wegen Nötigung - Zurückweisung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Vorliegen einer pathologischen Bewusstseinsstörung auf Grund sexualbestimmter Einflüsse

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der …

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Die Prüfung der (Rechts-)Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können (vgl. BGHSt 8, 226, 232; BGH NJW 1965, 2017, 2018), ist zwar vom Standpunkt des Angeklagten aus vorzunehmen.

    Die Gesamtbetrachtung beider Ablehnungsgesuche führt ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung (vgl. BGHSt 8, 226).

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S. …

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Diese vom Tatrichter aus zu beurteilende Entscheidung beruht hier auf einer sehr eingehenden Würdigung aller die äußere und innere Tatseite betreffenden Umstände (vgl. BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; BGH NJW 1952, 234; 1953, 1480, 1481 sowie vorher RGSt 69, 164, 169 ff; 69, 240; 72, 205, 207; 73, 172, 176) und steht auch sonst im Einklang mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum.

    Es kann und darf nur nachprüfen, ob dem Tatrichter dabei ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH NJW 1952, 234; BGH Urteil vom 14. Juli 1967 - 4 StR 200/67 - mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Nach den Urteilsfeststellungen sind Anhaltspunkte für eine abnorme sexuelle Entwicklung des Angeklagten - anders als in dem in BGHSt 23, 176 entschiedenen Fall - nicht vorhanden.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Mit Recht hat das Schwurgericht deshalb beide Ablehnungsgesuche allein daraufhin geprüft, ob der Angeklagte bei vernünftiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, Professor Dr. R. werde bei Erstellung seines Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. BGH NJW 1969, 2293 mit Nachweisen).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Das bedeutet jedoch nicht, daß der Sachverständige nicht zu ihr Stellung nehmen dürfe, wie die Revision offenbar in fälschlicher Auslegung der Entscheidung BGHSt 7, 238, 240 geltend machen will.
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Diese vom Tatrichter aus zu beurteilende Entscheidung beruht hier auf einer sehr eingehenden Würdigung aller die äußere und innere Tatseite betreffenden Umstände (vgl. BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; BGH NJW 1952, 234; 1953, 1480, 1481 sowie vorher RGSt 69, 164, 169 ff; 69, 240; 72, 205, 207; 73, 172, 176) und steht auch sonst im Einklang mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum.
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Diese vom Tatrichter aus zu beurteilende Entscheidung beruht hier auf einer sehr eingehenden Würdigung aller die äußere und innere Tatseite betreffenden Umstände (vgl. BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; BGH NJW 1952, 234; 1953, 1480, 1481 sowie vorher RGSt 69, 164, 169 ff; 69, 240; 72, 205, 207; 73, 172, 176) und steht auch sonst im Einklang mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum.
  • BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung …

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Die Prüfung der (Rechts-)Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können (vgl. BGHSt 8, 226, 232; BGH NJW 1965, 2017, 2018), ist zwar vom Standpunkt des Angeklagten aus vorzunehmen.
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Diese vom Tatrichter aus zu beurteilende Entscheidung beruht hier auf einer sehr eingehenden Würdigung aller die äußere und innere Tatseite betreffenden Umstände (vgl. BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; BGH NJW 1952, 234; 1953, 1480, 1481 sowie vorher RGSt 69, 164, 169 ff; 69, 240; 72, 205, 207; 73, 172, 176) und steht auch sonst im Einklang mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum.
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres …

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
    Der Angeklagte muß vielmehr vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGH JR 1957, 68).
  • BGH, 14.07.1967 - 4 StR 200/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • RG, 19.03.1935 - 1 D 108/35

    1. Zum Begriffe "in Aussicht nehmen" im § 49 b StGB. 2. Welches Rechtsgut schützt …

  • RG, 17.06.1935 - 2 D 426/35

    Zum Begriff des besonders schweren Falles im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB.

  • RG, 18.04.1939 - 4 D 166/39

    1. Eine Schädigung des Wohles des Volkes in wirtschaftlicher Hinsicht durch …

  • RG, 19.05.1938 - 2 D 228/38

    Welchem Gesetz ist die Strafe zu entnehmen, wenn Betrug mit schwerer …

  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das …

    Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob ihm dabei ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH NJW 1952, 234; BGH Urteil vom 13. März 1975-4 StR 557/74- bei Spiegel in DAR 1977, 147).
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - …

    Die gebotene Würdigung aller tatsächlichen Umstände kann das Revisionsgericht nicht in eigener Zuständigkeit vornehmen (BGH 4 StR 557/74 vom 13.3.1975; 1 StR 322/76 vom 5.10.1976, jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam …

    Die Prüfung dieser Frage obliegt dem Tatrichter (…BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 2; BGH, Urteile vom 13. März 1975 - 4 StR 557/74 - und vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 = bei Holtz MDR 1977, 638), der im Rahmen einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter (…BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1) zu beurteilen hat, ob trotz Nichterfüllung des Mordtatbestandes sonstige Unrechts- und schuldsteigernden Umstände vorliegen, die die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechtfertigen (BGH NStZ 1984, 311, 312).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …

    Bei der Frage, ob ein nicht von bestimmten tatbestandsmäßigen Voraussetzungen abhängig gemachter besonders schwerer Fall des Betrugs anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatrichter obliegende Frage der Strafzumessung (BGH NJW 1952, 234; BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 557/74).
  • BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76

    Täuschung über das Risiko eines Vertragsschlusses - Vermögensgefährdung als …

    Das Revisionsgericht darf nur nachprüfen, ob dem Tatrichter ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 557/74).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 305/82

    Gesamtstrafenbildung als Angelegenheit des Tatrichters - Einfluss der teilweisen …

    Der Senat schließt aus, daß sich diese Einstellung auf die Bildung der Gesamtstrafe ausgewirkt hätte, wobei nicht verkannt wird, daß die Strafzumessung Aufgabe des Tatrichters ist, so daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die gebotene Abwägung und Würdigung der zugunsten und zuungunsten eines Täters sprechenden Umstände (§ 46 Abs. 2 StGB) selbst vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B. Urteile vom 14. Juli 1967 - 4 StR 200/67 -, vom 13. März 1975 - 4 StR 557/74 - und vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76 -).
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