Rechtsprechung
| BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer räuberischen Erpressung - Überprüfung eines Schuldspruchs - Falsche Berechnung einer Blutalkoholkonzentration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60
Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, § …
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Die Überprüfung des Schuldspruchs aufgrund der Sachrüge hat Rechtsfehler nur insoweit ergeben, als die Angeklagten sich durch den Einsatz des mit Schreckschußmunition geladenen Revolvers (UA 9) nicht nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 sondern nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht haben (vgl. BGH NJW 1976, 248; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86 …und vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86 = BGHR StGB § 244 I N. 1 Schußwaffe 1) und ihre Tat nach §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine schwere räuberische Erpressung darstellt (vgl. BGHSt 14, 386, 391). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Das Landgericht hätte die Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten mit den für ihn in diesem Zusammenhang günstigsten Werten vornehmen müssen, nämlich bei fehlender Blutprobe mit dem höchstmöglichen Resorptionsverlust von 30 % und mit dem höchstmöglichen Abbauwert von stündlich 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 3; BGH, Urteile vom 14. Mai 1987 - 4 StR 203/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 224/87). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87
Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Das Landgericht hätte die Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten mit den für ihn in diesem Zusammenhang günstigsten Werten vornehmen müssen, nämlich bei fehlender Blutprobe mit dem höchstmöglichen Resorptionsverlust von 30 % und mit dem höchstmöglichen Abbauwert von stündlich 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (…vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 3; BGH, Urteile vom 14. Mai 1987 - 4 StR 203/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 224/87).
- BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Die Überprüfung des Schuldspruchs aufgrund der Sachrüge hat Rechtsfehler nur insoweit ergeben, als die Angeklagten sich durch den Einsatz des mit Schreckschußmunition geladenen Revolvers (UA 9) nicht nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 sondern nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht haben (vgl. BGH NJW 1976, 248; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86 …und vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86 = BGHR StGB § 244 I N. 1 Schußwaffe 1) und ihre Tat nach §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine schwere räuberische Erpressung darstellt (vgl. BGHSt 14, 386, 391). - BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an …
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Das Landgericht hätte die Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten mit den für ihn in diesem Zusammenhang günstigsten Werten vornehmen müssen, nämlich bei fehlender Blutprobe mit dem höchstmöglichen Resorptionsverlust von 30 % und mit dem höchstmöglichen Abbauwert von stündlich 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (…vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 3; BGH, Urteile vom 14. Mai 1987 - 4 StR 203/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 224/87). - BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86
Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration …
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Diese Darlegungen leiden schon daran, daß die Strafkammer die Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen nicht vollständig mitgeteilt hat, so daß für den Senat nicht nachprüfbar ist, ob die Alkoholmengen aufgrund der in den Urteilsgründen aufgeführten Trinkmengen zutreffend errechnet worden sind (vgl. BGH VRS 71, 177, 178; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2). - BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86
Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen …
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Diese Darlegungen leiden schon daran, daß die Strafkammer die Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen nicht vollständig mitgeteilt hat, so daß für den Senat nicht nachprüfbar ist, ob die Alkoholmengen aufgrund der in den Urteilsgründen aufgeführten Trinkmengen zutreffend errechnet worden sind (vgl. BGH VRS 71, 177, 178;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2). - BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86
Einordnung einer mit Schreckschußmunition geladene Waffe als Schusswaffe
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Die Überprüfung des Schuldspruchs aufgrund der Sachrüge hat Rechtsfehler nur insoweit ergeben, als die Angeklagten sich durch den Einsatz des mit Schreckschußmunition geladenen Revolvers (UA 9) nicht nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 sondern nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht haben (vgl. BGH NJW 1976, 248; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86 und vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86 = BGHR StGB § 244 I N. 1 Schußwaffe 1) und ihre Tat nach §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine schwere räuberische Erpressung darstellt (vgl. BGHSt 14, 386, 391). - BGH, 11.03.1986 - 1 StR 71/86
Waffenbegriff - Fehlende Munition - Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Ungeeignetheit …
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Die Überprüfung des Schuldspruchs aufgrund der Sachrüge hat Rechtsfehler nur insoweit ergeben, als die Angeklagten sich durch den Einsatz des mit Schreckschußmunition geladenen Revolvers (UA 9) nicht nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 sondern nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht haben (vgl. BGH NJW 1976, 248; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86 …und vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86 = BGHR StGB § 244 I N. 1 Schußwaffe 1) und ihre Tat nach §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine schwere räuberische Erpressung darstellt (vgl. BGHSt 14, 386, 391). - BGH, 09.12.1986 - 4 StR 643/86
Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Das Landgericht hätte die Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten mit den für ihn in diesem Zusammenhang günstigsten Werten vornehmen müssen, nämlich bei fehlender Blutprobe mit dem höchstmöglichen Resorptionsverlust von 30 % und mit dem höchstmöglichen Abbauwert von stündlich 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 3; BGH, Urteile vom 14. Mai 1987 - 4 StR 203/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 224/87).
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95
Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit
In weiteren Entscheidungen verlangte der 4. Strafsenat mit Blick auf die besondere Beweisbedeutung des Blutalkoholgehalts die Feststellung des Blutalkoholgehalts anhand von Höchstmengen ohne Berücksichtigung eines "individuellen Abbauwerts", so etwa im Urt. v. 6. März 1986 - 4 StR 48/86 - (BGHSt 34, 29, 31 f.), Beschl. v. 9. März 1986 - 4 StR 643/86 - (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3), Beschl. v. 7. August 1986 - 4 StR 308/86 - (…BGHR aaO. 1), Beschl. v. 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86 - (…BGHR aaO. 4), Urt. v. 14. April 1987 - 4 StR 203/87 - (…BGHR aaO. 7), Urt. v. 25. August 1987 - 4 StR 224/87 - (…BGHR aaO. 8), Beschl. v. 17. November 1987 - 4 StR 557/87 - (NStE Nr. 19 zu § 21 StGB), Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - (…BGHR aaO. 15).
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